Beamte und ihre Pensions-Lawine

Womöglich noch sind sie schuld dran…

Da haben Gemeinden, Land und Bund über Jahre und Jahrzehnte die Sozialabgaben für ihre Beamten nicht abgeführt, ja nicht abführen müssen, weil der Staatsdiener und sein Arbeitgeber von Anfang an wussten, es gibt Beihilfe im Krankheitsfall und nach den Dienst- die späteren Versorgungsbezüge. Millionen und Milliarden DM und Euros konnten ohne die Arbeitgeberanteile zur sonstigen gesetzlichen Sozialversicherung auf dise Wesie “gespart” werden, werden immer noch gespart. Doch an den Rückstellung hat ’s gefehlt!

Jetzt muss das Bundesinnenministerium mal wieder Kritik zurück weisen, weil mal auch mal wieder angeblich zu hohe Beamtenpensionen zu monieren sind. Hinter den Forderungen nach Reformen ist jedoch das konkrete Problem klar und deutlich: die Versorgungsbezüge der Staatsdiener könnten in Zukunft die Haushalte von Bund und Ländern sprengen. Ein Problem, das auch das Institut der deutschen Wirtschaft in Köln so sieht.

Bei allseits prekären Haushalts- und Finanzlagen der öffentlichen Haushalte ist nicht überraschend, dass auch Ökonomen ohne direkte Aufforderung die Initiative von CDU-Politikern beklatschen, dass die Privilegien der Beamten-Pensionäre zur Disposition zu stellen seien.

Jährliche Attacken - diesmal aus Köln

Mit Experten-Haltung derer für Finanzpolitik und Steuerpolitik wird dann in Köln publik, das eine Vielzahl von wissenschaftlichen Studien eindeutig belege, dass die künftige Pensionslawine parallel zur demographischen Entwicklung bei mangelnder Vorsorge in den öffentlichen Haushalten besonders in pensions-lastigen Bundesländern die finanziellen Spielräume für Investitionen in die Infrastruktur und auch für die Bildung zweifelsfrei belasten würden

Da ist nicht überraschend, wenn eben diese Spezialisten mal wieder für “dringend erforderlich” halten, die Privilegien des öffentlichen Dienstes auf den Prüfstand zu stellen. Und das beim Eintrittsalter für Ruhestands-Bezüge wie auch beim Versorgungsniveau, wo für beide durch den Gesetzgeber an die der Renten anzugleichen sei.
Abzubauen sei eine Vielzahl von Daten und Vorschriften, die für die vermeintlichen Privilegien des öffentlichen Dienstes maßgeblich seien. Das soll für die monatliche Durchschnittspension 2009 mit 2700 Euro gelten, weil die Standard-Rente, die erst nach 45 Versicherungsjahren gezahlt wird, gerade einmal 1224 Euro im Westen und 1085 Euro im Osten betrage.

Verrührt werden dann “konkrete Privilegien” auch mit Anrechnungszeiten fürs Studium, wenn auch nur mit drei Jahren, was bei der gesetzlichen Rentenversicherung nun mal nicht gilt.
Doch weder dies noch die 12 Wochen Schulferien pro Jahr noch andere haben die Lehrer früherer Jahrgänge als Herausforderungen formuliert, sondern seit den 60ern und 70ern nur “angetreten”.
Auch die Tatsache, dass Beamte, abhängig von Ehe und Kindern, sich mit 50 Prozent privat versichern mussten, führte nun mal eben dazu, privat krankenversichert zu sein.

Populistische Jagd auf Beamte

Noch weist das Bundesinnenministerium die Kritik an angeblich zu hohen Beamtenpensionen zurück. Zu Forderungen, der Ruhestand mit 67 müsse auch für Beamte gelten, weiß man nämlich längst, dies sei für die Bundesbeamten bereits gesetzlich festgeschrieben ist, auch wenn es auf Länderebene unterschiedliche Regelungen zur Altersgrenze für die Staatsdiener gibt. Berlin, Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen liegen schon bei 65 Jahren. Und für Lehrer in BaWü gilt, dass sie das Schuljahr voll machen müsen, in dem sie 64 wurden. Das macht für alle Geburtstage während oder nach den großen Ferien auch schon mal 9 Monate oder zehn im 65. Lehrer-Lebensjahr länger.

Dass der DBB mit dessen Vorsitzenden Heesen mehr Sachlichkeit fordert, ist klar, denn zur populistische Jagd auf Beamte oder Lehrer oder Versorgungsempfänger wird jährlich aus Neue geblasen.
Si wird verschweigen, dass seit der Wiedervereinigung sämtliche Regelungen und Reformen des Rentenrechts wirkungsgleich auf den Beamtenbereich übertragen wurden.

Im Verzicht liegt eine Größe

Als zweifelhaft gilt somit auch die Kritik, dass die Durchschnittspension über der Durchschnittsrente liege, denn im Gegensatz zur Rente ist die Pension ein Voll-Versorgungsmodell aus einem Rententeil als Alterssicherung und einem Anteil der einer Betriebsrente gleiche.
Und ganz zum Schluss sei daran erinnert, dass Pensionäre ihre Versorgungsbezüge voll versteuern müssen; die Rentner nur einen Teil…
Was zur Gesamtfinanzierung zusammen kommt, ist dann seit 1999 für alle Beamten und Pensionäre der Verzicht auf regelmäßig auf 0,2 Prozent ihrer Besoldungs- und Pensions-Erhöhungen zugunsten der Rückstellungen für die Altersversorgung. Also, geht doch!

Sucht statt Glück an Automaten

“Haste mal ‘ne Mark!” - Die hätte vor 10 Jahren noch reichen können für zwei Kugeln Eis, eine Flasche Bier oder eben fünf Versuche zu je 20 Pfennig am Groschengrab. Jener Einrichtung in Gaststätten und Kneipen, wo man gelegentlich sogar den 10-Jährigen hinsetzte, damit der mal für ein paar Minuten Ruhe gab…

Derzeit lohnt sich die Teilnahme an der Automaten-Industrie, auch wenn die Umsätze auf dem Markt mit Glückspielen nach Erkenntnis der Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen von 2007 auf 2008 von 27.9 Mrd. um 11 Prozent auf 24,9 Milliarden Euro gesunken ist. Gestiegen ist dagegen in der selben Zeit der Umsatz an Glücksautomaten auf über acht Milliarden Euro (+6,6 %).

Wer soziologisch, therapeutisch oder ansonsten wissenschaftlich verfolgte, wie das Spie an den Automaten sich entwickelte, der muss quasi strengere Regulierungen auf politische Ebene fordern. Gibt es doch zu viele Spielsüchtige, die in ihrer stofflosen Sucht kaum geheilt werden können. Auch wer jahrelang abstinent war, hat als Ex-Glücksspielsüchtiger ein hohes Risiko des Rückfalls. Typisch für eigentliche alle Suchtkranken.

‘Spiel-Sucht’ gilt als krank!

Die aktuell gültige Forschung in Deutschland hat erkannt, dass die Spielsucht als Krankheitsbild gelten muss, das seit 2001 von den Kostenträgern im Gesundheitswesen auch anerkannt wird. Insgesamt klassifiziert als Verhaltenssucht mit nicht-stoffgebundener Abhängigkeit.

Gefährdet sind Personen, die Stimulation benötigen, um sich wohl zu fühlen, und solche mit schwachem Selbstwertgefühl, die nach dem Erlebnis beim Glücksspiel lechzen.
Bei der Automatentechnik, maßgeblich für die programmierten Gewinne, gilt, dass eines von drei oder auch vier Spielen das “kurzfristige Glück” am Automaten bringen.
Auf eine solche Weise ‘belohnt’ zu werden, wird im Gehirn gespeichert und auf Abruf gesetzt, was bei depressiven Personen spielerisch genutzt wird, um negative Gefühle abzubauen. Gleichzusetzen mit der Flucht vor Problemen und Konflikten über die Teilnahme am Glücksspiel.

Schrille Spielanreize am Automaten

Waren Automaten im vorigen Jahrhundert noch solche des einfachen Spiele-Charakters, bietet heutige Technik hohe Spielanreize über monetären Ergebniswert. Wer spielt, der wird durch Risiko-Taste und pulsierende Licht- und Tonsignale in den Spielablauf eingebunden. Dabei wird jedoch der mögliche Einfluss nur vorgetäuscht, weil eben das Spielergebnis programmiert ist.
Wenn im Spiel oft “Fastgewinne” auftreten, dass eben nur fünf von sechs Symbole für den Gewinn eintreffen, ist dies als vermeintliche Belohnung des Spielers nahezu gleichermaßen wirksam wie ein echter Gewinn.

Einladung für mehr Frauen

War es bisher die Spielhalle, soll das „Casino“ weniger schmuddelig wirken und auch Frauen als Kunden anlocken. Da Geldspielautomaten durch den Glücksspiel-Staatsvertrag nicht erfasst werden oder wurden, kann es eine Spielsperre oder eine verpflichtende Früherkennung wie in staatlichen Casinos nicht geben. Eines gilt als derweil als fest: 80 von 100 Spielsüchtigen fanden ihren Weg über Spielhallen.

Deshalb sind Gesetze und Verordnungen gefordert, um die Geräte in den Vertrag einzubeziehen oder ein Spiel auf ein Unterhaltungsspiel zurück zu führen.
Für den Spieler darf es nicht um ‘Vermögen’ gehen, viel eher sind Einsatz und Gewinn am Unterhaltungswert zu orientieren, um zu verhindern, dass Spiele am Automaten psychisch zu intensiv wirken.

Und dann gibt es noch die Lobby

Keine Branche ohne Lobby, will man meinen, und so versuchen auch die Hersteller und Aufsteller Kontakte in die Politik oder zu Ministerien zu halten. Ihre Drohung: Arbeitsplätze fallen weg, falls Glücksspiel-Branche zu stark reglementiert wird.
Vermieden wird dabei, die Spielverordnung zu thematisiert.
Hat der Gesetzgeber als höchsten Gewinn pro Spiel auf zwei Euro festgelegt, gelten an den Automaten zunächst Punkte, die dann zu Geld und einen Gewinn bis zu
10 000 Euro möglich machen. Ausbezahlt schrittweise über Stunden oder auch illegal von der Aufsicht.

Ein geändertes Gesetz schiebt den ersten Riegel vor: Ab 1. Januar 2011 sind nur noch zulässig mit einem maximalen Gewinn von 1000 Euro. Aus Sicht derer, die suchtpräventiv wirken wollen, immer noch viel zu hoch…

Essen, was schmeckt…bei der „Reinfall-Mett“ falsch!?

Lebensmittel-Einkäufe: Jeder Zweite fürchtet Mogelpackungen

Wer ‘ne Lesebrille auch beim Discounter benötigt, der hat gegebenenfalls schlechte Karten. Doch auch Verbraucher ohne Lesehilfe verstehen die Angaben auf Lebensmittel-Verpackungen nicht. Und das sei jeder Zweite, der auch noch vermutet, dass er beim Einkauf besch….. wird. Ob dann ein Produkt auch noch gesund ist, können nur 25 von 100 Konsumenten erkennen.

Ist die “Verbraucherstudie 2010″ des Instituts Fresenius tatsächlich repräsentativ, können 71 von jeweils 100 deutschen Verbrauchern nicht einschätzen, ob ein Lebensmittel, ein Nahrungs- oder Genussmittel als Produkt für Kinder geeignet ist. Und wohl deshalb vertrauen nur10 von 100 der Industrie und der Politik in Lebensmittelfragen. 
Die Studie ergab gleichzeitig : Bio ist out, regionale Lebensmittel sind in und Frauen sind beim Einkauf kritischer als Männer. Klar eigentlich, weil sie auch häufiger einkaufen. Und so kauft auch der Verbraucher OST anders ein als der Konsument WEST.

Ist drin, was drauf steht?

Was den Verbraucher beim Kauf von Lebensmitteln ganz besonders bewegt, ist die Frage, ob denn in der Packung wirklich auch drin ist, was drauf steht. Und weil die Antwort meist unbeantwortet bleibt, bleibt auch die Sorge zu Lebensmitteln mit gentechnisch veränderten Zutaten.
Von knapp der Hälfte aller Verbraucher wird auch befürchtet (48 Prozent), dass auf der Verpackung wichtige Angaben zu den Inhalten versteckt sind, oder schlimmer, diese gar nicht angegeben sind und dass verwendete Zusatzstoffe, wie Geschmacksverstärker oder Farbstoffe, langfristig die Gesundheit belasten oder krank machen…
Fazit der Studie über die Angaben des Institut Fresenius: für die deutliche Verunsicherung der deutschen Verbraucher sind Formulierung und Darstellung der Inhaltsangaben maßgeblich, sind doch für 49 von jeweils 100 Befragten die Angaben auf den Lebensmitteln wenig bis gar nicht verständlich.

Und die Verbraucher…??

Für die ist es auf den Web-Blogs dann auch schon mal ganz einfach: Vor allem die krummen Angaben vermeiden, wie 800, 475, 125 oder 80 Gramm. Da kauft man dann aus diesem Grund bei LIDL keine Wurstwaren mehr, denn dort seien fast alle Packungen in 80g ausgezeichnet. Und das dann noch zu alten 100g-Preis.
Für andere ist die Verunsicherung der Verbraucher von der Lebensmittellobby so gewollt. Egal ob es um die Inhaltsmengen oder um die Inhaltsstoffe geht. Es könnte alles so einfach sein, aber genau das sei es nicht.
Zitat: Ich kaufe grundsätzlich nur Rohware jeglicher Art, also keinerlei Fertigprodukte. Alle Gerichte werden selbst zubereitet. Es gibt kein Gericht zweimal im Monat. Selbst das Mehl für ein herzhaftes Brot mische ich selbst zusammen. Viele scheuen den Aufwand an Zeit, aber denen kann ich nur sagen, es braucht viel weniger Zeit, als man denkt. Und dazu ist es auch noch preiswerter. Einzige Ausnahme ist Bier, das braue ich nicht selbst. Zitat Ende.

Und auch beobachten kann man selbst: Wer an der Kasse steht und sieht, was die vor einem auf das band legen, kann einem schwindlig werden. Da ist doch zu vermute, dass sich einige ganz schön krank essen. Wer nun nicht sicher ist, was er kauft oder er nicht genau erkennen kann, ob das Produkt gesund ist oder nicht, sollte es einfach im Regal liegen lassen. Vor allen Dingen sollte man sich nicht von der Werbung einlullen lassen.

Per Gesetz erschwert

Als erste Direktive im erfolgreichen Angriff auf den Verbraucher gilt die Täuschung: „Essen Sie dazu die Packungsbeilage und fragen Sie besser niemanden, sondern prüfen Sie selbst“. Eine trefflich gelungene Pointe eines Kritikers.
Und der weiß auch: erst die gesetzlichen Vorschriften, Inhaltsstoffe mit ihren zahllosen Verklausulierungen und Ausnahmen kenntlich zu machen, hat es dem Verbraucher schwer gemacht den physiologischen Wert eines Lebens-, Nahrungs- oder Genussmittels zu erkennen.

Wie war das noch in den 70er-Jahren des vorigen Jahrhunderts? Sind doch wohl nicht alle Konsumenten seit damals nicht daran eingegangen, weil die Inhaltsstoffe nicht angegeben waren…

Aktuell verpflichtende Angaben und noch dazu eine ”Ampelkennzeichnung” schaffen die Abhängigkeit von denjenigen in Politik und Lebensmittelindustrie, die einem die Sicht auf verträgliche und unbedenkliche Lebensmittel immer mehr verdecken: - ”fettreduziert” und mit Zuckeraustauschstoffen verschlechtert.

Fazit: Wer beim Essen nicht mehr selbst denken will, der wird sich auch mit den Täuschungsmanövern interessierter Kreise nicht auseinander setzen. Wer sich jedoch nur ein wenig an die Essgewohnheiten der Alten oder an die Mahlzeiten in seiner Kindheit erinnert, der müsste wieder drauf kommen, was „ungefähr als gesund” gilt.

Bitte, nicht! - Rürup-Konzept für Familienpflege 2010

Wer hat Zeit, Raum und Gesundheit dazu…?

Luise B. ist 93 Jahre alt bei hoher Vitalität, und nur die arthritischen Knie schmerzen, seit sie sich mit 88 Jahren einer ambulanten Knie-Punktion unterziehen ließ und dabei einen Infekt fing, der beschwerlich zu therapieren war. Jetzt geht sie recht flott am Rollator, hat ein freundliches Appartement im städtischen Spital, zahlt aus einer guten Portion Erspartem 300 Euro auf die Witwenrente dazu, auf dass die Heimunterbringung von 50 Euro je Tag bezahlt ist. Das nun hat mit Statistik gar nichts zu tun.

Und so kann eine Allensbach-Umfrage noch so seriös sein, dass aber zwei Drittel aller Berufstätigen ihre Angehörigen im hohen Seniorenalter zu Hause pflegen wollen, kann kaum geglaubt werden. Ist nämlich eine Mutter 93, sind Sohn oder Tochter zum Beispiel 61 oder 62, was körperlich wohl kaum zulässt, das Mutter Luise im Haushalt von Sohn oder Tochter “gepflegt” werden wollte oder auch nur versorgt sein könnte.
Was also soll die soziologische Befragung dazu, wer als Arbeitnehmer gerne zuhause Angehörige pflegen wolle, wenn zu allem noch die Arbeitgeber wenig Möglichkeiten bieten, Pflege und Beruf zu vereinbaren. Und vor allem auch die räumlichen Gegebenheiten in einer Wohnung unter 90 Quadratmetern mit nur einem Bad gar nicht zuleisten ist.

Wer hat Platz für Oma?

Wenn in Deutschland inzwischen rund 2,25 Millionen Menschen Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen und mehr als 1,5 Millionen von ihnen zu Hause versorgt werden - durch Angehörige und ambulante Dienste - ist kaum zu glauben, dass auch 65 von 100 Berufstätigen ihre Angehörigen möglichst selbst betreuen und versorgen wollen.
Dem widerspricht nämlich nicht nur, dass Beruf und Pflege sich kaum vereinbaren lassen, viel eher sind es auch die wohnlichen Verhältnisse, unter denen eine “Pflegefall” nicht doch das Maß des räumlich Zumutbaren und der Einschränkung bisheriger Gewohnheiten übersteigt.

Was also immer eine Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach im Auftrag des Bundesfamilienministeriums “belegen” mag, es ist kaum vorstellbar, dass 79 von 100 befragten Arbeitnehmern bei bestem Gewissen erklärt haben könnten, Familie und Pflege seien leider (?) und entgegen ihrer Fürsorge nicht gut vereinbar. Aber wie auch…?
Wenn nun hier ein politisch neu-zeitliches Modell der Familienpflegezeit ansetzt, muss dies im Zusammenhang damit gesehen werden, dass angeblich viele Familien sich der schwierigen Aufgabe stellen und einen Angehörigen selbst pflegen.
Wer dies vermag und auch noch voll im Berufsleben steht, kommt schnell an seine Grenzen, gibt im Mai 2010 auch die Bundesfamilienministerin Kristina Schröder zu bedenken.

Wer jedoch arbeitsrechtlich die Möglichkeit nutzen will, um für die häusliche Pflege ein halbes Jahr aus dem Beruf auszusteigen, der muss wissen, dass diese Freistellung unbezahlt bleibt. Eigentlich auch logisch. Weshalb also auch viele Menschen fürchten, dass dieser finanzielle Mangel auch zu einem berufliche Nachteil führen könnte.
Jetzt will also die Politik mit der Familienpflegezeit jenen Berufstätigen helfen, die verantwortlich für ihre Angehörigen häuslich pflegen wollen.

Mutter gefällt es im Heim!!

Kritiker glauben nun nicht sofort an diese “moderne Sozialpolitik”, obwohl das Modell (!) vorsieht, dass Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren auf bis zu 50 Prozent reduzieren können, dabei dann aber 75 Prozent ihres Gehalts beziehen.
Der Ausgleich ist dann gegeben, wenn man später wieder voll arbeitet, und weiterhin nur 75 Prozent des Gehalts bekäme, Solange, bis das Zeitkonto
wieder ausgeglichen ist.
Provokant bleibt die Frage, ob er als normaler-Büro-Arbeitnehmer weiß, wie eigentlich häuslich zu pflegen ist, und ob nicht nur deshalb dieser Schritt “gewagt” wird, weil eben der hoch betagte Pflegefall in Stufe I bis III nur deshalb nicht ins Alten- und Pflegeheim kann, weil dessen Rente und Erspartes nicht reicht. Ganz abgesehen von den Zuzahlungen, die das immobile Vermögen aufzehren oder was Sohn oder Söhne, Tochter oder Töchter zuleisten im Stande sind.

Als Arbeitnehmer bereits im Vorfeld einer erwarteten Pflegebedürftigkeit Arbeitszeit für die Pflegephase auf einem Wertkonto ansparen, ist aus sachlicher Betrachtung kaum jemandem zumutbar.
Und wie begeistert Arbeitgeber über eine Pflegephase sind, muss offen diskutiert werden.
Und wieder mal ist es ‘Professor Rürup’, für den flexible Arbeitszeiten das zentrale Instrument zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf sind.
Zusammenhang mit der Familienpflegezeit hat er ein Konzept erarbeitet, das
während der Pflegephase gewährte Lohnvorauszahlungen gegen die Lebensrisiken
absichert.
Dies geschieht in Form einer Versicherung, die mit Eintritt in die Familienpflegezeit vom Arbeitnehmer abzuschließen ist, lediglich geringe Prämien erfordert und mit dem letzten Tag der Lohnrückzahlungsphase der Familienpflegezeit endet.
Danke, Herr Rürup, bitte nicht!

Die Babyklappe als Hilfe?

Von der situativen Not bei ungewolltem Kind

Es liegt 50 Jahre zurück, als die eigentlich heile, kleine Welt der Gasse-Kinder, der Wald- und Bach-Strolche sich gegenseitig schon mal damit beleidigte:„Dich hat man wohl beim Betten machen gefunden“. Eine meist schnell verschmerzte, weil auch absurde Beleidigung. Viel, viel erst später richtete man man Babyklappen ein, um Neugeborenen als Findel-Kindern die erhoffte Adoption zu ermöglichen. So glaubt man seit 1999 auch amtlich, dass Babyklappen Kindstötungen verhindern könnten. Tun sie ’s auch oder wird zum Findelkind-Status im Einzelfall aufgefordert?

In den Babyklappen, die in allen Regionen der Republik seit 1999 eingerichtet wurden, sind inzwischen mehr als 500 Säuglinge abgelegt worden, so die Schätzung des Deutschen Ethikrates, der trotzdem Babyklappen kritisiert. Kindestötungen würden nicht verhindert, viel eher würden Kinder anonymisiert, was einer dauerhaften Verdammnis gleiche.
Ob Babyfenster am Zentral-Klinikum, an dem zwei Minuten, nachdem das Fenster geschlossen wurde, der Alarm auf der Kinder-Intensivstation läutet, oder ganz ähnlich beim Kinderheim in der Vorstadt, es bleibt demjenigen/derjenigen, der/die ein Baby ablegt hat, Zeit genug zu verschwinden, während Hebammen, Ärzte und Krankenschwestern agieren, ob das Kind gesund ist oder ob eine Notfallmaßnahme folgen muss. 
Bislang waren dem Vernehmen nach die Babys alle gesund, gewaschen und gekleidet oder gewickelt, doch bleibt die Frage unter welchen Bedingungen das neue Leben geboren wurde? Meist nämlich frei von medizinischer Betreuung.

Klappe 1, die Erste…und dann?

In den meisten Babyklappen liegen Broschüren mit Adressen und Telefonnummern, damit die Mutter sich später doch noch überlegen kann, ob es noch „die“ leiblichen Eltern geben kann, die sich melden, weil die zunächst situative erste Not anders gesehen wird.
Meldet sich niemand, wird die Sachlage zur Aktenlage der staatlichen Adoptionsstelle, meist dem Jugendamt. Nach ein paar Tagen wird es für das Kind nämlich wichtig, dass es feste Bindungen und die zugehörigen Personen wahr nimmt. Eine Klinik kann nämlich Kontakte wie in einem familiären Haushalt nicht ersetzen.
Wenn es günstig läuft, kommen die gefundenen Kinder möglichst rasch in ihre künftige Adoptionsfamilie. Doch bleibt für die erwählten Adoptiveltern die Ungewissheit, dass sich die leibliche Mutter, ja beide Eltern, doch noch melden könnten. Doch meist ist dem anders. Die Findelkinder wachsen auf, ohne dass man vom Amtswegen etwas weiß über die leiblichen Eltern. Offen bleibt, wie die Heranwachsenden später einmal mit ihrer ungeklärten Herkunft umgehen.

Fehlende Identität…?!

Es beweist sich in den vergangenen Jahren, dass Adoptierte meist in deren Pubertät darunter leiden, nichts über ihre leiblichen Eltern zu wissen. Für den Deutsche Ethikrat eines der Argumente, die gegen die Anonymität der Babyklappe sprechen. Und ob Babyklappen tatsächlich und grundsätzlich die Tötung eines ungewollten Neugeborenen verhindern, weiß niemand. Die Zahl der ausgesetzten Säuglinge bleibt indes seit Jahren unverändert: 30 pro Jahr werden in Deutschland abgegeben oder auch tot aufgefunden.
Pro Familia mit deren Schwangerenberatung unterstützt die Absicht des Ethikrats, Babyklappen wieder abzuschaffen. Denn auch in nicht-kirchlichen Krisen glaubt man, dass Babyklappen Kindstötungen nicht verhindern.
Es gilt, dass wer sein Kind nach der Geburt tötet, die Schwangerschaft verdrängt hat. Hat das Kind als bedrohliche ‘Leibesfrucht’ erlebt und tötet es, um mit ihm als belastendes Individuum nicht auf Dauer konfrontiert zu sein. Doch bleiben die wirklichen Motive verborgen, warum Neugeborene über die Babyklappe abgegeben werden. Was ohne Babyklappen geschehen wäre, bleibt Spekulation. Darum gilt der ‘Nutzen’ oder besser, gilt die Möglichkeit ‘Babyklappen’ als ganz persönlich eingeschätzte Motivlage.
Eines ist Fakt: den jungen Erdenbürger über die Babyklappe ‘los zu werden’, erfordert, dass die Mutter diesen Entschluss tatsächlich fassen muss und dass der Plan meist mittels Fahrzeug realisiert wird.
Doch was bleibt ist auch Fakt: wenn der zunächst emotionale Akt getan ist, kann auch der verspätete ‘Behaltenswunsch’ wieder auftreten, und dem könnte durch alternative Hilfen positiv begegnet werden.

Wie du mir, so ich dir…

Was aber ist Schwarzarbeit?

Wer eh nicht aus “Schaffhausen” kommt und auf gegenseitige Hilfe, wobei auch immer, keine Lust hat, für den ist es am einfachsten: er leistet überhaupt keine Gefälligkeitshilfe. Da aber Freundschaften, Nachbarschaft und auch Bekanntschaften zu pflegen sind, ist kaum vorstellbar, dass man jemanden bei dessen privaten, meist baulichen Vorhaben nicht doch hilft. Alles andere wäre nämlich lebensfremd.

Drum, so diejenigen, die ein Auge drauf haben, weil ihnen als Handwerker Umsätze nicht vergönnt sind, ist eine Abgrenzung sinnvoll, ab wann man(n) in die “Gefahrenzone Schwarzarbeit” kommt.
Ob dem Kumpel das Auto reparieren oder beim Renovieren mit anfassen - so mancher hilft tatsächlich gern. Wer aber beruflich als Handwerker gilt, sollte darauf achten, dass er nicht zum “Schwarzarbeiter” wird.

Was erlaubt ist!

Wer ein gewerbliches Unternehmen führt, der kann - wie jedem Geschäftspartner - auch Nachbarn, Freunden, Verwandten eine Leistung mit Rabatt und Skonto anbieten. Der Nachlass darf aber nicht so hoch sein, dass nicht mindestens die Selbstkosten gedeckt sind und es muss eine ordentliche Rechnung gestellt werden.
Liegt der Preis der Leistung unter dem Wert der Selbstkosten, greift die Mindestbesteuerung nach Paragraf 10 Umsatzsteuergesetz. Dann nämlich verlangt das Finanzamt nachträglich vom Betriebsinhaber mehr Umsatzsteuer, die aber dem Nachbarn nicht nach belastet werden kann. Da bleibt man also besser im Rahmen des auch sonst auch üblichen Rabatts..

Privat fließt meist kein Geld

Wer privat mit Hand anlegt, der darf nach Paragraf 1 Schwarzarbeits-Bekämpfungs-Gesetz einer ganzen Reihe von Personen kostenlos oder gegen ein geringes Entgelt helfen.
Das sind dann der/ die Verlobte, der Lebenspartner, Verschwägerte gerader Linie (also Eltern-Kind), Geschwister, Nichten und Neffen, Ehegatten der Geschwister und Geschwister der Ehegatten, Onkeln und Tanten, Pflegeeltern, Pflegekindern, anderen Personen und Nachbarn, sich selbst, Angehörigen und anderen unentgeltlich oder im Neubaugebiet auch auf Gegenseitigkeit mehrerer Baustellen.

Doch Vorsicht! Der private Einsatz darf nicht auf Gewinn gerichtet sein. Da eine solche Trennung Betrieb-Privat beim Unternehmer schwierig ist, sollte man vor der Leistung den Steuerberater oder Rechtsanwalt fragen.
Je näher man den Personen steht oder je näher man bei denjenigen wohnt, denen man helfen will, desto eher wird Gefälligkeit oder Nachbarschaftshilfe angenommen.

Was nicht erlaubt ist!

Gewerbliche Leistung als private zu erklären, ist dann nicht möglich, wenn Mitarbeiter, Fahrzeuge, Werkzeuge einer Firma eingesetzt werden und die Leistung nicht oder zu gering abgerechnet wird. Das bedeutet Schwarzarbeit. Außer einer Strafe folgen Nachzahlungen bei den betrieblichen Steuern, bei der Lohnsteuer und bei den Sozialabgaben.
Doch auch wer Angehörigen oder Nachbarn privat gegen reguläre Bezahlung hilft, ohne dies als Einkunftsart bei der Steuererklärung anzugeben, arbeitet schwarz. Dies gilt auch, wenn die Nachbarn später im Gegenzug gegen Bezahlung helfen.

Im Netz ist viel zu finden

Wer genauer wissen will, wie Schwarzarbeit gesetzlich definiert wird, wer wissen will, wie der Zoll vorgeht und wie Privatkunden von Aufträgen gegen Rechnung profitieren, für den sind diese Links informativ!

www.gesetze-im-internet.de/schwarzarbg_2004/index.html
Das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG, Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung) zum Nachlesen.

www.zoll.de
Die Bundeszollverwaltung ist für die Bekämpfung der Schwarzarbeit zuständig. Verschiedene Infos zum Thema sowie aktuelle rechtliche Neuerungen findet man unter FKS (Finanzkontrolle Schwarzarbeit)

http://www.fm.nrw.de/allgemein_fa/steuerzahler/aktuelles/haushaltsnahe_dienstleistungen/index.php
Dort findet man den Download zum Thema „Steuerliche Absetzbarkeit von Haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen“, der die jüngsten Änderungen berücksichtigt. Auch beim Zentralrat de Deutschen Handwerks gibt es dazu einen Flyer.

Neu im Arbeitsleben - das genetische Profil!

„Aufgrund Ihres erhöhten PSA-Wertes können wir Ihnen für die nächsten beiden Jahre nur einen befristeten Arbeitsvertrag anbieten.“ - Fiktionen dieser Art zu Arbeitsplätezn, die hoch dotiert sind, würden Arbeitgeber als Gesundheitsstatus ihrer potentiellen Mitarbeiter gerne genauer wissen.

Ob nun Blutbild, Hormon-Bilanz, Stoffwechselanalyse oder Lungenbefund des Bewerbers, der Gesetzgeber hat das Rätselraten, welche medizinische Daten den Arbeitgeber etwas angehen, mit dem neuen Gen-Diagnostik-Gesetz beantwortet.

Mit dem 1. Februar 2010 gilt das “Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen” (= Gendiagnostikgesetz GenDG). Aus der Legaldefinition in § 1 GenDG ergibt sich dann auch dessen Zweck:
* es schafft die Voraussetzungen für genetische Untersuchungen und genetische Analysen, um genetische Proben und Daten zu bestimmen und zu verwenden. Eine Benachteiligung auf Grund genetischer Eigenschaften des Probanden ist zu verhindern, um insbesondere der staatlichen Pflicht zu genügen, die Würde des Menschen zu schützen und das Recht auf informative Selbstbestimmung zu wahren.

Damit umfasst das Gesetz genetische Analysen beim Neugeborenen sowie bei Embryonen und Föten während der Schwangerschaft und erlaubt es auch, Daten genetischer Untersuchungen zu medizinischen Zwecken zu verwenden und sowohl die Abstammung und den körperlichen Status für Fragen zum Versicherungsbereich und zum Arbeitsleben zu klären (§ 2 Abs. 1 GenDG)

Was gilt tatsächlich?

Einschlägig fürs Beruf und Arbeit wird der Abschnitt “Genetische Untersuchungen im Arbeitsleben”. Darin wird expressis verbis ein grundsätzliches Verbot genetischer Untersuchungen im Arbeitsleben zur Norm.
Der Arbeitgeber darf vom Beschäftigten weder vor noch nach einer Beschäftigung genetische Untersuchungen oder Analysen verlangen oder bestehende Daten verlangen, solche entgegen nehmen oder verwenden.
Bereits bisher gab es nach geltendem Recht keine Verpflichtung des Stellenbewerbers sich für einen Arbeitsvertrag einer genetischen Untersuchung zu unterziehen.
Dem Arbeitgeber war und ist jedoch schon bislang erlaubt, einen Arbeitsvertrag von einer Einstellungsuntersuchung abhängig zu machen. Abgeleitet aus dem berechtigten und schutzwürdigen Interesse des Arbeitgebers, die Eignung des Mitarbeiters für die Stelle zu ermitteln. Das erlaubt folglich eine ärztliche Untersuchung, wenn diese erforderlich ist, um die gesundheitlichen Eignung  für die vorgesehene Tätigkeit zu beurteilen und der Betroffene darin einwilligt (Bundesarbeitsgericht, 1984, AZR 270/83).

Umstritten war in diesem Zusammenhang, ob neueste genetische Untersuchungen von bisherigen allgemeinen zu unterscheiden sind. Jetzt hat der Gesetzgeber die Antwort darauf geregelt.
Es gilt das generelle Verbot von genetischen Untersuchungen, um erst zeitlich danach ein Beschäftigungsverhältnis zu begründen und auch ein Verbot dann, wenn ein Beschäftigung bereits besteht.

Arbeitsmedizin als Ausnahme!

Wenn sich in zahlreichen Gesetzen, in Tarifverträgen, in Vorschriften zur Unfallverhütung oder zum Gewerberecht bereits gesundheits-polizeiliche Vorschriften finden, dann bleibt dies so, dass ein Arzt zulässige ärztliche Untersuchung vornimmt, die dem Stand der medizinischen Wissenschaft
entsprechen. Bei arbeits-medizinischen Vorsorgeuntersuchungen dürfen jedoch keine bio-genetischen Daten erhoben werden oder bestehende verlangt oder verwendet werden.

Als verboten gilt, jemanden wegen seiner oder der genetischen Eigenschaften einer genetisch verwandten Person, wegen der Vornahme oder Nichtvornahme einer genetischen Untersuchung oder Analyse bei sich oder einer genetisch verwandten Person oder wegen des Ergebnisses einer solchen Untersuchung oder Analyse zu benachteiligen.
Andere Verbote einer Benachteiligung oder Gebote der Gleichbehandlung nach anderen Vorschriften sind jedoch nicht berührt. Und so darf der Arbeitgeber niemanden beim beruflichen Aufstieg, bei einer Weisung oder zum Ende eines Beschäftigungsverhältnisses wegen dessen oder der genetischen Eigenschaften einer genetisch verwandten Person benachteiligen.

Bei Verstoß gegen dieses arbeitsrechtliche Benachteiligungsverbot droht dem Arbeitgeber die Zahlung einer angemessenen Entschädigung und Schadenersatz gegenüber der klagenden Person.

Effizienter Mitarbeiter - sein Ergebnis wird Ziel!

Es gilt das Direktionsrecht des Arbeitgebers oder des Vorgesetzten, wenn es darum geht, dass Arbeitsleistung(en) in einer Zielvereinbarungen festgelegt wird. Grundlage dafür sind Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder individuelle Arbeitsverträge. Dabei wird die persönliche Leistung der Beschäftigten, die der Gruppe, des Teams oder der Abteilung oder auch das erwartete Ergebnis des Unternehmens zum Maßstab - Mischformen sind möglich. Als Zielvereinbarung gelten dabei sowohl harte (= quantitative) als auch weiche (= qualitative) Inhalte oder Vorgaben.

Wer als junger oder auch als gereifter Mitarbeiter bislang solche “Zielvereinbarung“ nicht kannte, dem wird auch nicht wissen, welche Konsequenzen es hat, wenn Zielvorgaben nicht erreicht werden. Und was meint zu allem der Betriebsrat, wenn es denn einen gibt…

Sind wir Sozialpartner…?

Unterstellt man den kooperativen Führungsstil, so gelten Zielvereinbarungen als Instrument der Mitarbeiterführung. Beabsichtigt ist, die Arbeitshaltung und die Arbeitsauffassung des Individuums auf die Unternehmensziele auszurichten. Motivation und Arbeits-Effizienz des Unternehmens werden so ohne autoritäre Vorgesetztenhaltung gesteigert.
Aus der wenig reflektierten Sozialpartnerschaft von AG und AN wird gegenseitige Einsicht, die sich in einem Konsens bei angstfreiem Klima einstellt.

Neben dieser Theorie steht aber die Alltags-Praxis, bei der Zielvereinbarungen meist nicht freiwillig eingegangen werden und auch das eigenverantwortliche Handeln nicht gestärkt wird.
Vorgaben dienen nämlich eher der Disziplinierung bei autoritärem Führungsstil, was zu erhöhtem psychischen Druck führt, der negativ wirkt und krank machen kann. Für solche Tatsachen ist es gleichgültig, ob es “Zielvereinbarung” oder “Zielvorgabe” geheißen hat.

Legt der AG eine Zielvorgabe aus einem Direktionsrechts einseitig fest, müsste § 106 S. 1 der Gewerbeordnung beachtet worden, sein, um sich auch vor dem Arbeitsgericht behaupten zu können. Dagegen liegt der Zielvereinbarung zugrunde, dass sich Arbeitgeber und Beschäftigten quasi vertraglich einigen – ohne eine gewerblich orientierte Rechtskontrolle.

Wehe, wenn nicht…!!??

Wer abhängig beschäftigt ist, der fürchtet sich schon mal davor, das s Konsequenzen haben kann, wenn ein Ziel nicht erreicht wurde.
Da bleibt dann zwar der Bonus aus, doch sind auch weitere Sanktionen bedrohlich, wie Ermahnung, Abmahnung bis hin zur Kündigung.
Um die so genannten “Low-Performer” unter Druck zu setzen, wird von einigen Arbeitgebern ein BAG-Urteil aus 2003 heran gezogen, unter welchen Voraussetzungen einem Beschäftigten wegen dessen Minderleistung gekündigt werden kann.
Darin heißt es sinngemäß, dass der AN grundsätzlich seine persönlichen Leistungsfähigkeit angemessen ausschöpfen muss (= subjektiver Maßstab).

Ist das Verhältnis von Arbeitsleistung und Vergütung eines Einzelnen gemessen am Durchschnitt vergleichbarer Arbeitnehmer auffällig schwächer und somit dem AG der gegebene Arbeitsvertrag unzumutbar, kann eine Änderungs-Kündigung folgen. Vorausgesetzt, der Arbeitnehmer hat länger als ein Jahr die Durchschnittsleistung seiner Kollegen um mehr als ein Drittel unterschritten.

Und der Betriebsrat…???

Der Betriebsrat kann sich bei Zielvereinbarungen und -verfahren gestaltungsfähig beweisen. Seine Aufgabe ist es, die individuellen Leistungsabsprachen kollektiv und vertragliche über Rahmenvereinbarungen zu steuern. Der Einzelne soll schließlich nicht durch einseitig ausgelegte Zielvereinbarungs-Prozess übervorteilt werden.
Ist eine Zielvereinbarung jedoch nur Druckmittel, um die Leistung zu erhöhen, bleiben gegenseitiges Misstrauen, Frustration und höherer Krankenstand nicht aus. Hier muss der Betriebsrat eingreifen – orientiert am Mitbestimmungsrecht zum Gesundheitsschutz nach BetrVG.

Arbeitszeit und Klo: Ich mach dann mal ‘ne Sitzung…!!

Sieht man es salopp, dann ist so mancher Zeitgenosse ein „guter Futter-Verwerter“. Andere wiederum, die sehen sich ein Stück Torte nur an und nehmen schon zu, wenn sie nur mal drauf gucken. Wie aber hat man arbeitsrechtlich oder aber beruflich zu verdauen? Welcher Stoffwechsel-Ablauf ist normal, was darf der Arbeitgeber während der Arbeitszeit erwarten oder verhindern…?

Verbringt ein Angestellter einen wesentlichen Teil seiner täglichen Arbeitszeit nicht irgendwie beschäftigt am Schreibtisch, sondern mit „Dauersitzungen auf der Toilette“, reicht diese Tatsache nicht, ihm deshalb das Gehalt anteilig zu kürzen. Dazu reicht auch nicht die Dokumentation des Arbeitgebers zu der „verlorenen Arbeitszeit“; auch nicht, wenn dies detailliert erfasst wurde. Für das Arbeitsgericht Köln ein klarer Fall: der Klage auf ungekürzte Gehaltszahlung wird statt gegeben. (Az. 6 Ca 3846/09).

Wie die Deutschen Anwaltshotline publik machte, hatte ein Anwalt als Arbeitgeber festgestellt, dass sein Mitarbeiter mehr Zeit auf der Toilette als am Arbeitsplatz verbrachte. Der Jurist hielt die „Sitzungs-Zeiten“ während einer Frist von über 12 Arbeitstagen minutiös fest und kam zu dem rechnerischen Schluss: der Mitarbeiter hatte in der fraglichen Zeit exakt 384 Minuten auf dem Lokus der Kanzlei verbracht und sich seinem Stoffwechsel resp. dessen Endprodukten hingeben…
Mittels Hochrechnung auf das monatlich zu erwartende Arbeitsvolumen wurden daraus 90 Stunden zusätzlich zu den üblichen Pausen- und Toilettenzeiten. Dafür kürzte der erboste Jurist seinem Angestellten mal schnell 682,40 Euro vom Nettogehalt.

Doch die Berufskollegen bei Gericht sahen die Sachlage anders. Das Kieler Arbeitsgericht urteilte, dass auch auffällig häufige Toilettengänge eine Gehaltskürzung nicht rechtfertigen.
Konnte doch der abgestrafte Mitarbeiter glaubhaft versichern, dass er im betreffenden Zeitraum an Störungen seines Verdauung litt und sich dieser Zustand nicht als chronisch erweisen lasse….

Ihr Kinderlein kommet…!?

Noch witzeln die Kabarettisten (Dezember 2009, Mitternachtsspitzen, Neues aus der Anstalt) über die neue Familienministerin Kristina Köhler, die bereits mit 14 Jahren für Helmut Kohl schwärmte und damals in die Junge Union eintrat. Doch die Familien werden ab dem 1. Januar 2010 das neue Kindergeld, den Kinderfreibetrag sowie den Unterhaltsvorschuss schätzen, den die Bundesregierung als Förderung für Familien in 2010 weiter ausbaut.

Die Änderungen sind gesetzlich beschlossen, und so tönt es aus Berlin jung, dynamisch und erfolgreich: “Wir helfen den Familien in Deutschland ganz gezielt da, wo sie Unterstützung brauchen“. Und weil die Zeiten als wirtschaftlich schwierig gelten, sei es wichtig, den Familien finanziell unter die Arme zu greifen. Damit zählt auch der erhöhte Unterhaltsvorschuss, bei dem jeder Euro zählt, zu jenen Teilen, die insgesamt das “Wachstumsbeschleunigungsgesetz” vom 18.12.2009 bestimmen.

Änderungen ab Januar 2010

Um genau zu sein, steigt das Kindergeld für das erste und zweite Kind monatlich von 164 Euro auf 184 Euro, für das dritte Kind von 170 Euro auf 190 Euro und für alle weiteren Kinder von 195 Euro auf 215 Euro.
Und weil junge und jüngste Eltern nicht in jedem Fall zusammen leben und auch nicht partnerschaftlich “verbleiben” wollen, wird auch der Unterhaltsvorschuss für Kinder getrennt lebender Eltern angehoben: von 117 Euro auf 133 Euro für Kinder bis fünf Jahre und von 158 Euro auf 180 Euro für die 6- bis 11-Jährigen. Der Kinderfreibetrag für all jene, bei denen es sich wegen höherer Einkommen und des dann auch höheren Steuersatzes steuerlich stärker rentiert, wird ebenfalls erhöht - von 6024 Euro auf 7008 Euro.
Die Erhöhung der Freibeträge für Kinder wirkt sich auch auf die Unterhaltsansprüche von Kindern von allein erziehenden Eltern aus.
Der gesetzliche Mindestunterhalt wird angepasst und beträgt ab Januar 2010
- für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr 317 Euro
- für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahres 364 Euro und
- für Kinder bis zum vollendeten des 18. Lebensjahres 426 Euro.

Mehr netto vom brutto

Für einfache Arbeitnehmer eigentlich zu kompliziert, es zu kapieren, steuerlich eine Verbesserung für Ehepaare: das Faktorverfahren, das dann wirkt, wenn das bisherige Ehegattensplitting bei verschiedenen Lohnsteuer-Klassen zweier Ehepartner gerechter als bisher aufzuteilen sein soll.
Und weil man gar schon dran war an der Streuerreform, können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für einen “Grundtarif” ab 2010 steuerlich geltend gemacht werden.
Das nun bedeutet, wenn Arbeitgeber und Finanzbehörde es schnell umsetzen - doch das wird sich verzögern, zumindest für hunderttausende Beamte, die höher als mit einem Grundtarif privatversichert sind -, dass man ab Februar, März 2010 tatsächlich einige Euros als mehr netto vom brutto ausbezahlt bekommt…

Zeugnis für den Zivi

Neu geregelt wird mit Beginn 2010 auch der Zivildienst. Die Seminare für Zivildienstleistende werden neu strukturiert und durch neue Angebote ergänzt, die der Zivi zusammen mit seiner Dienststelle zum Teil selbst “buchen” kann.
Mit Ende des Zivildienstes erhält jeder Zivi dann ein qualifiziertes Dienstzeugnis über seine im “Lerndienst” erworbenen persönlichen, sozialen und fachlichen Kompetenzen. Das nun mag gut sein für Bewerbungen und die persönliche wie berufliche Entwicklung.