Monatsarchiv: Juni 2008

Verkehrssicherheit: Kinder im Auto richtig sichern

Polizei informiert bundesweit bis in die Gemeinden: “Gefahr erkannt, Gefahr gebannt”, lautete vor Jahren ein populärer Sinnspruch zur Unfallvermeidung in Beruf und Arbeit. An ganz anderer Stelle verunfallen mehr Kinder im Pkw als in ihrer Rolle als Fußgänger auf dem Schulweg. Nach ADAC-Angaben sind es 59 Prozent der Unfälle, bei denen Kinder auf dem Weg zur Schule im Auto ihrer Eltern sitzen. Zu Beginn des neuen Schuljahres ist dieses Problem wieder höchst aktuell.

Viele Kinder werden zur Schule gefahren - aus reiner Bequemlichkeit. Auch wenn klar ist, dass sich dies nachteilig auf das selbständige Verhalten des Kindes im Straßenverkehr auswirkt. Kinder sollten nun mal rechtzeitig den Schulweg und die zugehörigen Situationen erlernen.

Eltern oft zu nachlässig

Ist aus verkehrlichen Gründen nicht zu vermeiden, dass Eltern ihre Kinder mit dem Auto zur Schule bringen, ist für Buben und Mädchen darauf zu achten, dass sie richtig angeschnallt oder im Kindersitz gesichert sind. Mit der Anschnallpflicht für ihre Kinder gehen viele Eltern jedoch zu nachlässig um. Beim Bundesverkehrsministerium ist erkannt, dass mehr als die Hälfte der Kinder über sechs Jahren im Auto überhaupt nicht oder nicht richtig gesichert. Wichtig ist dagegen das konsequente Anschnallen und die Nutzung der richtigen Sitze für Kinder auch auf kurzen Strecken, so die Hinweise aus allen regionalen und lokalen Polizeistellen.

Um die Verkehrssicherheit zu unterstützen, wird man bei Verkehrs-Kontrollen zum Schulanfang besonders auf die Sicherungspflicht achten; das nun geschieht ganz besonders im Nahbereich der Schulen, wobei Fehlverhalten konsequent geahndet wird.

Die Tipps für Eltern:
** die Kinder konsequent anschnallen und auch auf kurzen Strecken den technisch richtigen Kindersitze nutzen
** das Kind niemals an einer Bushaltestelle oder direkt vor der Schule aussteigen lassen;
** zum Ein- und Aussteigen sollte der Fahrer immer auf der Straßenseite halten, auf der die Schule liegt
** Kinder sollten grundsätzlich zur Gehwegseite aussteigen
** Kinder unter 12 Jahre, die kleiner als 150 cm sind, müssen grundsätzlich einen zulässigen Kindersitz benutzen.

Als “amtlich genehmigt” gelten Sitze, die der ECE Regelung 44 entsprechen. Dies erkennt man an der Prüfplakette. Auf dieser findet sich immer ein “E” im Kreis gefolgt von einer Zahl.

** Seit dem 8. April 2008 müssen Kindersitze der Norm ECE 44/04 oder 44/03 entsprechen. Kindersitze mit anderen Prüfnormen dürfen nicht mehr verwendet werden. Geeignet sind Kindersitze, die dem Körpergewicht des Kindes entsprechen. Daher sind die Systeme in Gruppen von 0-III unterteilt, die jeweils eine bestimmte Gewichtsspanne abdecken.

** auf den richtigen Einbau im Auto achten, auch wenn der Sitz für alle Fahrzeuge geeignet ist, sollte der Einbau vor dem Kauf getestet werden
** als Gefahr gelten Beifahrer-Airbags; sind diese vorhanden, ist die Benutzung rückwärtsgerichteter Kindersitze auf dem Beifahrersitz verboten.

Ausnahme: der Airbag wurde durch eine Fachwerkstatt deaktiviert oder der Fahrzeughersteller bietet eine eigene technische Lösung an. Bei betriebsbereitem Beifahrer-Airbag muss ein deutlich sichtbarer
Warnhinweis angebracht sein.

* niemals zu viele Kinder im Auto mitnehmen. Es darf nur die Anzahl Kinder mitgenommen werden, die auch vorschriftsmäßig gesichert werden kann.