Monatsarchiv: November 2009

Von der Natur lernen: Bionik

Wie bitte, Bionik? Noch nie gehört! - Was haben Biologen, Physiker, Chemiker sowie Ingenieure, Techniker, Architekten und Informatiker damit zu tun, die auch noch eng zusammen arbeiten? Welches Geheimnis der Natur ist noch immer nicht gelüftet…? Der französische Ingenieur Lucien Géradin schrieb Anfang der 1970er Jahre: “Bionik ist die Kunst, technische Probleme durch Kenntnis natürlicher Systeme zu lösen”.

Was aber kann die derzeitige Wissensgesellschaft von den faszinierenden Konstruktions-, Verfahrens- oder Entwicklungsprinzipien der Natur lernen? Was hält die Natur bereit, als dass es als Patente gelten könnte, um es auch noch zu vermarkten oder um es für innovative Produkte - im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung - zu nutzen?

Bionik steht für die positive Verbindung von Mensch, Technik und Umwelt. Sie hilft, unsere Lebensgrundlagen zu sichern, eröffnet Perspektiven für ressourcen-schonende Lösungen und bringt Hochschulen und Unternehmen zusammen.

Das Kunstwort aus “Biologie” und “Technik” regt über die Natur Forscher und Entwickler an, wobei auch “Biomimetik” gesprochen wird. Die noch junge Wissenschaft geht der Frage nach: Was können wir von der Natur lernen, um es auf neue Techniken zu übertragen?
Doch kopieren reicht nicht aus, auch wenn Flugzeug-Konstrukteuren Vögel als Vorbild nutzten, denn dauerhaft in der Luft zu gleiten, bedurfte langwieriger Forschung.
Also versuchen die Wissenschaftler, die Prinzip zu verstehen, die hinter dem jeweiligen “Naturpatent” stecken. Vielleicht lässt sich die Erkenntnis auf neue Techniken und Produkte übertragen. Sich von der patenten Natur anregen lassen, um neu zu erfinden soll über die Bionik verantwortungsbewusst, zukunftsweisend und umweltverträgliche Lösungen ermöglichen.

Tigerkralle und orthopädische Schraube

Hier will die Bionik die Optimierung. Damit Bauteile in Funktion und Anwendung nicht zu schnell ‘obsolet’ werden, entwickeln Konstruktions-Bioniker solche, die länger halten. Versucht wird auch, erwünschte Stabilität mit möglichst wenig Materialverbrauch zu erreichen. Untersucht wird, warum Konstruktionen der Natur - wie etwa die Tigerkralle - auch bei hoher Belastungen nicht brechen. Ist das Prinzip durchschaut, wird es auf Bauteile übertragen, um diese zu optimieren.

Die Bionik in der Architektur widmet sich den Eis-Quadern, die in Nordkanada zu Kuppelbauten - den Iglus - zusammen gefügt werden, und auch dem Granit, aus dem im Tessin als heimisches Baumaterial ideal klimatisierte Hütten werden. Wird das moderne Baumaterial “Beton” - durch dessen Einsatz regionale Architektur oftmals verschwindet- damit kombiniert, können raffinierte Ideen durch die Bionik in der Architektur entdeckt werden. Bionische Architektur nutzt die Leichtbauweise mit neuen Formen, die als Chance für menschen- und umweltgerechtes Bauen gelten.

Der Blick auf Materialien und Strukturen der Natur lohnt sich auch für die Technik, baut doch die Natur anders als der Ingenieur. Die Natur konstruiert vom Kleinen zum Großen: Viele Zellen ergeben ein Gewebe, verschiedene Gewebe bilden ein Organ und alle Organe machen das Lebewesen aus.
Ingenieur-Kunst baut dagegen vom Großen zum Kleinen: aus rohem Metall entsteht ein Zahnrad nach Stanzen, Fräsen oder Schneiden. Ausnahme: Faser-Verbundwerkstoffe, bei denen aus vielen Fäden Bündel werden, daraus ein Geflecht, das in Kunststoffmasse gebettet zum wertvollen Werkstoff wird.

Ach ja, die Lotusblume

Im Alltag ist jeder individuell oder auch öffentlich umgeben von unterschiedlichen Oberflächen an Gegenstände; Organismen grenzen sich durch Flächen von ihrer Umwelt ab. So fragen sich Techniker und Wissenschaftler: Was bleibt auf Oberflächen haften und warum? Wieso bleibt manches nicht haften? Wann gibt es Reibung? Was wird aufgesaugt und warum? Hierbei ist der Nano-Effekt wohl der populärste, den die Allgemeinheit bereits kennt. Die Bionik bleibt also spannend, und wohl auch für Oberstufenschüler, wenn das Fach erst mal so populär wird, wie der Nano-Effekt beim Spray für Windschutzscheibe oder auf dem Glattleder-Schuh…

Noch immer akut: Gewalt gegen Frauen

Bundesregierung verstärkt den Kampf gegen Gewalt an Frauen

“Gewalt” wird als Begriff dann sprachlich verwendet, wenn “mit Zwang - vor allem physisch, aber auch psychisch - etwas durchgesetzt werden soll”. Dem informierten und bewussten Bürger ist in diesem Sinne auch klar, dass Gewalt gegen Frauen nicht ein Problem am Rand unserer Gesellschaft ist, sondern an zahlreichen Orten und bei vielen Gelegenheiten mitten in der Gesellschaft stattfindet.

Zum diesjährigen Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen (25. November) hat sich auch die derzeitige Regierungskoalition darauf verständigt, eine zentrale bundesweite Notrufnummer für betroffene Frauen einzurichten. Ohne bürokratische Hürden soll akut geholfen werden können, was insbesondere den Schutz von Frauen mit betroffenen Kindern rund um die Uhr angeht.

Eingebunden in ein Netz von Unterstützern und helfenden Personen sind dann auch 240 lokale und regionale Frauennotrufe und Frauenberatungsstellen in Deutschland, die auch in Kontakt stehen zu rund 360 Frauenhäusern und zu vielen weiteren Helfern und Einrichtungen mit Beratung und akuter Hilfe für weibliche Opfer psychischer, körperlicher und sexualisierter Gewalt.

Bundesweit soll eine einheitliche anonyme Notrufnummern auch außerhalb üblicher Bürozeiten telefonische (Erst-)Beratung für Frauen in allen Gewaltsituationen leisten und Betroffene kompetente weiter vermitteln an unterstützende Einrichtungen vor Ort oder auch entfernt vom belastenden Geschehen.
Voraussichtlich Ende 2011 soll die bundesweite Notrufnummer ein Erst-Angebot sein, worüber man nicht nur ein soziales Umfeld zuständiger Berufsgruppen erreicht, das sich dann auch an Männer richtet, sei es als Unterstützer oder als Täter. Eine große politische und organisatorische Aufgabe also, um eine Struktur aufzubauen, Beratungspersonal zu schulen und eine Kooperation mit bestehenden Gegebenheiten zu etablieren.

Eine begleitende öffentliche Wirkung für eine solche Nummer, muss dann auch betroffenen Frauen vor Ort unbürokratisch und mit niedriger Schwell des Zutritts Unterstützung bieten: von Frauenhäusern und Frauen-Schutzwohnungen über Frauenberatungsstellen, Interventionsprojekten zu spezialisierten Beratungen für Opfer von Menschenhandel, Zwangsverheiratung, Stalking und Genitalverstümmelung.

Hohe Betroffenen -Quote

Reduziert man die Not einzelner auf einen statistischen Wert, sind es jährlich rund 40.000 Frauen und Kinder, die 360 Frauenhäusern Zuflucht suchen und finden.
Eine solche Hilfe zu finanzieren ist nach der Verfassung Aufgabe der Länder und Kommunen vor Ort. Dazu ist ministeriell die Tagesarbeit, zu unterstützen, indem Einrichtungen vernetzt werden.
Erschreckend hoch sind Daten und Fakten zur Gewalt gegen Frauen, die über Studien erhoben wurden:
* 40 von 100 der befragten Frauen haben mindestens einmal körperliche oder sexuelle Gewalt oder beides erlebt.
* 25 von 100 Frauen haben körperliche und/oder sexuelle Gewalt durch Beziehungspartner.
Als Tatsache gilt demnach Frauen sind von häuslicher Gewalt stärker bedroht als durch Gewaltdelikte anderer Art, wie Körperverletzung mit Waffen, bei Wohnungseinbruch oder Raub.

Meist schafft die Trennung der Partner die Situationen, aus denen Frauen besonders von Gewalt bedroht sind. Wer als Partner oder Ex-Partner Gewalt androht, ist oft angetrieben, diese Drohung auch auszuüben.

Wer als Kind Gewalt erfahren hat, trägt sozial ein hohes Risiko, auch als erwachsene Frau Opfer zu werden; doppelt hoch, wenn in Kindheit und Jugend körperliche Auseinandersetzungen zwischen den Eltern erlebt wurden; dreimal so hoch, wenn Betroffene bereits zum Opfer körperlicher Gewalt durch Erziehungspersonen wurden.

Auch Lehrer werden sauer…

…wenn sie nicht vorher schon burn-out sind…

Beamtete Lehrer werden nicht nach arbeitsrechtlicher Vergütung bezahlt, Lehrer werden alimentiert und sie zahlen tatsächlich auch Lohnsteuer. Auch wenn kritische Handwerksmeister-Frauen dies gelegentlich schon mal anzweifeln, weil sie dies mit den Abgaben zur Sozialversicherung verwechseln. Dafür aber fehlen dem Lehrer für die volle Krankenversorgung meist noch 50 bis 70 Prozent Deckung bei einer privaten Krankenkasse.

Als Folge dieser “Versorgung” von beamten wurden Tarifabschlüsse für die angestellten Kollegen im öffentlichen Dienst auch für die verbeamteten Kollegen übernommen. Das schient nun nicht mehr angezeigt.
Für rund 200 Lehrer und Lehrerinnen aus dem Gießener Land kam es deshalb mit einigen ihrer Schülern bereits zu einer zentralen Kundgebung in Wiesbaden.

Dort hatte die GEW über den Stadtverbands der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW) zu einer “symbolischen Arbeitsniederlegung” aufgerufen.

Worauf aber sind die Lehrer so sauer? Sind sie doch dem Staat oder auch dem Bundesland per Eid verpflichtet? Undenkbar, dass auch Beamte die Arbeit für einen Tag niederlegen, dass sie gar Gehaltsabzüge und dienstliche Verfehlungen mit Eintrag in die Personalakte riskieren…

Da will man die 40-Vollzeit-Stunden-Arbeits-Woche wieder zurück, wie für angestellten Kollegen, doch soll es für beamtete Lehrer bei der rechnerischen 42-Stundenwoche bleiben.
Klarer Verstoß des Dienstherren, also des Landes, so die GWE, gegen die Fürsorgepflicht. Und weil man es auf Papier nicht glaubt, trotzt auch der beamtete Lehrer mit einer Demonstration dieser Ungleichbehandlung.

Kommt hinzu, dass nach EU-Recht auch Beamten das Streikrecht nicht verboten sei…was bei den meisten Lehrern ein solches Recht noch gar nicht bekannt ist. Doch die Aktion in Wiesbaden ist und war kein Streik.

Und weil man mit Schimpfen schon dabei ist, möchten die Lehrer die bisherige Altersteilzeit-Regelung beibehalten und auch dem erhöhten Ruhestandsalter widersprechen, ab dem ein Lehrer in Pension gehen kann.
Schließlich sind 60 von 100 Lehrer ohnehin nicht in der Lage das Schuljahr vollzumachen, in dem sie 64 werden. Aus psychischen und physischen Krankheitsbildern beantragen sie vorzeitig den Ruhestand, das aber mit Abschlägen von 3,6 pro nicht geleisteten Arbeits- bzw. Schuljahr.
Um dem noch einen drauf zu setzen: die aktuelle Arbeitsbelastung der Lehrer gilt also so hoch wie vor 1914, als noch Kreide, Tafeln, Schulwandbilder und Rohrstock die Meute bändigten…
Und das, obwohl der Arbeitsmarkt für Lehrer als leergefegt gilt. Können also auch in Mangelfächern keine zusätzlichen Lehrer eingestellt werden oder frei Stellen neu besetzt werden. Bleibt als rechnerische Forderung der GEW: Lehrkräfte für 10 000 zusätzliche Unterrichtsstunden!

Da weiß selbst der Stammtischbruder aus politischem Munde aller Coleurs, dass unser Kapital unsere Bildung ist und jeder hat es allgemein akzeptiert.
Doch wie wird damit umgegangen?
Fazit: Was macht eigentlich unsere Bundesbildungsministerin… Frau…? Wie heißt sie doch mal gleich…?

Möglichst nicht auf “roter Liste”…

Die Schlagzeilen waren zum Teil recht verblüffend: Bespitzelung von Mitarbeitern beim Discounter, Blutproben im Zusammenhang mit der Bewerberauswahl beim Automobil-Hersteller, Überwachung des Personals beim größten Verkehrsbetrieb der Republik….Da liegt dann nahe, dass auch “die” individuelle Personalakte des Beschäftigten durch Ereignisse und Vorgänge, durch Besonderheiten und Spezialitäten zunächst mal eher dicker als dünner wurde.

Fürs Personalmarketing wie auch für die -verwaltung sind ‘Personalakten’ unentbehrlich, denn sowohl arbeitsrechtliche, sozialversicherungsrechtliche Vorschriften und solche des technischen Arbeitsschutzes verpflichteten den Arbeitgeber, den Status eines Mitarbeiters sachgerecht zu dokumentieren. Und auch Personalentwicklung und -einsatz machen diese erforderlich.

Da liegt auf der Hand, dass Beschäftigte ein berechtigtes Interessen daran haben, diese Dokumentation regelmäßig darauf einzusehen, ob sie der Wahrheit entspricht und ob beschriebene Fähigkeiten, Kenntnisse und Leistungen zutreffen.

Formell oder auch informell?

Eine fehlende Definition zu “die” Personalakte ist aus § 83 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) zu suchen. Danach hat der Arbeitnehmer das Recht auf Einsicht in die über ihn geführte Akte. Und auch in Tarifverträgen für den öffentlichen Dienst finden sich klare Hinweise, wenn auch nicht über Form und Inhalt.
Grund genug für die höchstrichterliche Meinung, hier das Bundesarbeitsgericht (BAG), dass eine Personalakte nicht nur das ist, was ein Arbeitgeber formell auch tatsächlich führt, es zählen auch Urkunden und Vorgänge dazu, die die persönlichen und dienstlichen Verhältnisse des Mitarbeiters betreffen und in einem inneren Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen (BAG, Urt. v. 7.5.1980 –4 AZR 214/78). Wenn dem so ist oder anders, muss in der Haupt-Personalakte vermerkt sein, wo eine “Nebenakte” geführt wird (LAG Bremen, Urt. v. 04.03.1977 –1 Sa 303/76).

Eigenes Ermessen

Was als Personalakte gilt, kann der Arbeitgeber nach eigenem Ermessen bestimmen, jedoch nur als Informationen, die der Arbeitgeber rechtmäßig erworben hat und für die sein sachliches Interesse gilt (BAG, Urt. v. 13.04.1988 -5 AZR 537/86). Das heißt also: Bewerbungsunterlagen, Zeugnisse, Urteile in Auswahlverfahren und Assessments, Beurteilungen, Beförderungen, Teilnahme an Schulungsmaßnahmen, Abmahnungen, Arbeitsvertrag, Angaben zur Sozialversicherung und Pfändungen und auch Krankmeldungen.
Ihrem Wesen nach ist die Personalakte besonders zu schützen; nur der Beschäftigte selbst, die Personalabteilung sowie der Vorgesetzte dürfen diese einsehen. Höchster Schutz und zweifelsfreie Sicherheit muss bei Krankheitsdaten gewährt sein, sofern sie begründet zur Personalakte gelangt sind. Insbesondere ärztliche Auskünfte berühren das Persönlichkeitsrecht, weshalb diese nur verschlossen bei der Personalakte aufbewahrt werden dürfen. Für Einsicht durch Betriebsfremde müsste der Beschäftigten zustimmen, wie überhaupt der Arbeitgeber Personalakten sorgfältig und verschlossen zu verwahren hat.

Personelle Sünden-Punkte?

Wie bei Sünder-Punkten in Flensburg, sind Vorgänge zu entfernen, die wie bei Abmahnungen länger zurückliegen. Auf diese Weise wird eine berechtigte Abmahnung mit der Zeit gegenstandslos.
Auch Schreiben aus einer Mischung richtiger Sachverhalte und unberechtigten, Unterstellungen sind zu entfernen (LAG Mannheim, Urt. v. 02.08.2000 - 12 Sa 7/00).
Andererseits besteht beim Personal der Anspruch, Schreiben zur Personalakte zu nehmen, sofern ein berechtigtes Interesse daran besteht. Klar angezeigt dann, wenn eine Erklärung oder eine Gegendarstellung abgegeben werden soll.
Ein Einsichtsrecht in die Personalakte gilt auch dann, wenn kein Betriebsrat gegeben ist oder der Betrieb nicht ‘betriebsratsfähig’ ist. Verschlüsselte Angaben sind den Mitarbeitern zu erläutern, Mikrofilme oder Dateien sind lesbar zu machen. Die Beschäftigten dürfen sich Notizen oder Kopien aus den Akten anfertigen. Ein Anspruch darauf, die Akte für zuhause zu überlassen, besteht hingegen nicht.

Falls der Elfte Elfte mal auf den 13. fällt…

Elf - die Zahl der Narren!

Eigentümlich war sie schon immer - die Fasnacht, die Fasnet, der Fasching oder auch der Fasteloved. Und genauso “unendlich wie die Zahl der Narren”, die sich vornehmlich an den Tagen vor dem Aschermittwoch “verlustieren “, sind die Kennzeichen und Elemente des “närrischen Lebens ” bis hin zur Jetztzeit.

Dass bundesweit für viele oder auch lokal nur für manche der Narren der Fasnachtsbrauch immer schon am 11.11. beginnt, hat nicht nur die Träger des Brauchtums sondern auch die Volkskundler interessiert.
Kein Wunder also, wenn es die verschiedensten Erklärungen dafür gibt, warum ausgerechnet an “Martini ” das “rheinische Modell ” auch im schwäbisch-alemannischen Raum aufgegriffen wurde, um die nächste Fasnacht beginnen zu lassen.
Der Kölner Karneval nach 1823 soll diese “typische Organisationsform” einer mehrmonatigen Vorfasnet geprägt haben. Auch wenn dies im Widerspruch zur beständigen alemannischen Straßenfasnacht steht, die durch den sogenannten Sitzungskarneval nicht verdrängt wurde.

Für den Elften im Elften plädieren vor allem die Elferräte, so weiß-blaue Glonkis, die 1933 in Südbaden gegründet wurden. Vielleicht gab die Erinnerung an die mittelalterlichen Zunftbräuche des Martinstages diesem Termin eine neue Bedeutung. Doch ist dies ist nicht die einzige Erklärung zum 11.11.
Die “eins neben der eins ” in der Zahl Elf könnte auch “die Gleichheit aller Jecken unter der Narrenkappe ” bedeuten. Dieser Gedanke lasse sich ableiten aus den politischen Parolen des 18. und 19. Jahrhunderts “Freiheit - Gleichheit - Brüderlichkeit ” für “gleiche Brüder - gleiche Kappen “, so vermuten die Volkskundler.
Vielleicht, so eine andere Version, waren die Elferräte auch eine närrische Parodie auf die Trubinale der Revolution während der vornapoleonischen Zeit. Gilt als Vorbild der Narrenkappe doch auch die Phrygiermütze der Jakobiner-Clubs.
Und schließlich ist da noch die Erklärung über den “Code civil”, das bürgerliche Gesetzbuch Napoleons.
Elftes Kapitel: “Der Großjährige, der sich gewöhnlich in einem Zustand von Blödsinn, Wahnsinn oder der Raserei befindet, muß entmündigt werden, selbst wenn in diesem Zustand leichte Zwischenräume eintreten”.
Ein Holzschnitt aus dem Jahre 1533 zeigt in diesem Sinne elf Narren mit Eselsohren und darunter den Text: “Ein hübscher Spruch von aylf Narren, wie ayner dem anderen die Wahrheyt sagt “.

Kündigung zum 11.11.

Ob nun mit Elferrat - und dann bereits ab dem 11.11. - oder auch historisch- alemanisch, und dann erst nach Dreikönig, der Martinstag spielt als Steuertermin und auch als Tag des Gesindwechsels schon früh eine erhebliche Rolle im Wirtschaftsjahr der vorindustriellen Zeit und Gesellschaft.
Der “innere Zusammenhang ” zwischen Martini - mit seinen Festessen und mit den Gelagen, und dem Beginn der Fasnacht - geht zurück auf das “Calendarium Historium ” des Abraham Saur.
Dieser weist 1594 folgendes an: “Vom Dienstag, der auf den 11.11. folgenden Woche an , in die der Neumond fällt, sind es 13 Wochen bis zur Fasnacht “.
Anzunehmen ist, daß es wohl gerade das Zahlenspiel mit der Elf war, um ein Eckdatum für die Fasnachtsperiode zu berechnen. Die Zeit zwischen Martini und Aschermittwoch wurde nämlich vielfach als zeitliche Einheit verstanden.
Nur während dieser Wochen war die “Freischlacht ” statthaft, zu der der Hausmetzger kommen durfte. Und erklärt man schließlich noch die Elf als Zeichen der Sünde, wie es in der chrsitlichen Glaubenslehre verstanden wurde, war auch “den Fasnachtsnarren geholfen “.
Doch die Sittengesetze zu überschreiten, wurde nicht nur theologisch interpretiert, auch in Friedrich Schillers Drama der ›Piccolomini‹ ist betont: “Elf! Eine böse Zahl. Elf ist die Sünde. Elfe überschreitet die zehn Gebote. ”

Für all diejenigen, die am 11.11. den Jokus einläuten, will man das jedoch nicht hoffen. Treten doch die Narren des dritten Jahrtausends meist gesittet auf, wenn dies auch von vielen Nicht-Narren nicht auch gleichermaßen so empfunden wird.

Grenzenlose Liebe und bi-nationale Ehe

Mal angenommen - Frederik aus Südbaden studierte ein Jahr in Neuseeland und lernte dort kurz vor seiner Rückkehr Amapola kennen und lieben. Nach mehreren wechselseitigen Besuchen war den Beiden klar: Wir wollen auf ewig zusammen bleiben! Die Hochzeit sollte dann auch noch in Australien stattfinden, wo Amapolas Eltern leben. Danach wollten beiden nach Deutschland ziehen.

Nun weiß man, dass die Liebe nicht nur manche blind macht, sondern manchmal auch keine Grenzen kennt, wie die steigende Zahl gemischt-nationaler Ehen zeigt.
Wer als Deutscher oder Deutsche im Ausland arbeitet oder studiert, kehrt nicht selten mit dem Mann oder der Frau fürs Leben heim. Die Frage nach den formellen Bedingungen für solche standesamtlichen Ehen macht sich dann aber doch schnell breit und markiert für die Beteiligten manchmal erhebliche rechtlichen Schwierigkeiten, von denen eine gemischt-nationalen Ehe begleitet sein kann.

Was nun gilt als Recht, nicht als Gefühl, für die Ehe? Wie und in welchem Umfang kann ein Ehegatte den anderen bei Geschäften des täglichen Lebens mit in die Verantwortung oder gar in die Haftung nehmen?

Der Erfahrenshorizont

Bei Ehen über nationale Grenzen darf nicht davon ausgegangen werden, dass der juristische Erfahrenshorizont des deutschen Partners auch für den ausländischen Partner gelten kann.
Deshalb macht das Internationalen Privatrecht klar, welches Recht aus deutscher Sicht auf die Beziehung der Beiden innerhalb und außerhalb der Ehe gilt.
Weil nun Fall von Frederik und Amapola als Ehegatten keine gemeinsame Staatsangehörigkeit haben, gilt für den gewöhnlichen Aufenthalt das Recht des Staates, in dem beide Ehegatten mehrheitlich ihre Lebensmittelpunkt haben.
Dem “ausländischen Ehepartner” räumt der Gesetzgeber jedoch auch die Wahl zwischen verschiedenen Rechtsordnungen ein. Dies Wahl empfiehlt sich, wenn die Ehegatten beruflich ihren gemeinsamen Aufenthalt in einem Land haben, in dem keiner der beiden die Staatsangehörigkeit hat.

Ja, was haben wird denn alles…?

Bei Ehen über nationale Grenzen spielt dann auch die güterechtliche Betrachtung eine Rolle. Gilt im deutschen Recht der gesetzliche Güterstand als Zugewinngemeinschaft, kann zusätzlich durch notarielle Urkunde ein anderer Güterstand gewählt werden, denn dann aber anderer Länder als Güterstand nicht kennen. So gibt es auch die Errungenschaftsgemeinschaft nach italienischem Recht.
Da sich solche Maßgaben für gültiges Recht ändern können, ist juristischer Beistand für den Güterstand nie schlecht. Auch empfiehlt sich eine notariell zu beurkundende Rechtswahl, bei der die Ehegatten selbst bestimmen, welches Recht anzuwenden sein soll.
Und schließlich ist da noch das Erbrecht, für das aus deutscher Sicht für jeden Ehegatten die Erbrechtsordnung gilt, mit deren Staatsangehörigkeit er im Zeitpunkt des Todes lebte.
Wer als Deutscher in Frankreich Grundbesitz hinterlässt, der wird zwingend dem französischen Erbrecht unterstellt.
Es kommt zu einer sog. “Nachlassspaltung”, da für den Immobiliennachlass in Frankreich eine andere Rechtsordnung angewandt wird als für die in Deutschland gelegenen Nachlassgegenstände.
Bei Ehen über nationale Grenzen sollten die Eheleute bei Vermögen im Ausland rechtzeitig fachkundigen Rat einholen.

Gerüchte sind die Rauchfahnen der Wahrheit

Wenn Betrieb und Personal in der Krise sind

In Krisenzeiten mit erheblichem Abbau der Arbeitsplätze sind die Belegschaften in vielen Unternehmen verunsichert. Fehlen zugleich klare Ansagen und Informationen von oben, kochen in der Gerüchteküche die Info-Töpfe, werden Informationsquellen besonderer Art angezapft. Es herrscht “Elektrosmog durch den Flurfunk”. Wer weiß was? Wie geht’s weiter? Wer hat mit wem worüber gesprochen?

Je zweifelhafter und je unklarer die Situation ist, desto heftiger qualmen die Rauchfeuer der Wahrheit. Meist rumort es gleichzeitig im Betrieb, weil keiner weiß, wer in die Pläne der Chefetage eingeweiht wurde? Es gibt keine bis geringe Informationen, weshalb der Volksmund dazu weiß: Nichts Genaues weiß man nicht.

Information als Ware

Auch wenn die Belegschaften mehr über die großen Prozesse der Firmen informiert werden wollen, werden sie in wirtschaftlich schwierigen Zeiten offiziell, das heißt formell nur wenig erfahren. Folge, es blüht in der Welt der ’soft communication’, die informellen Strukturen werden zu Kontakt geknüpft.

Längst sind die Wege der Betriebskommunikation während zahlreicher Umstrukturierungen untersucht worden, die in vielen Fällen zu “Freisetzungen”, Lohnverzicht, Wegfall von Sonderzahlungen oder Mehrarbeit geführt haben.
Wer gegenüber Kollegen mit Informationen aufwartet, zögert zunächst, weil er der Vermutung aufsitzt, er verliere etwas. In den Abteilungen, in der Kantine und auf den Treppenhäusern wird eine besondere Ware gehandelt: Information. Viele wollen was erfahren - und keiner will mit einem Halbwissen auffallen…

Sind Arbeitnehmer krisenfest solidarisch?

Wenn kaum einer ‘ne Ahnung hat - davon aber jede Menge - stellt sich die Frage: Wird die Solidarität stärker in härteren Zeiten oder nehmen Neid, Missgunst und Konkurrenz zu?
Die Sozialforscher wissen längst, je besser das Grundklima im kleinen Betrieb ist und je kollegialer diese Einheit geführt wird, desto loyaler verhalten sich die Kollegen auch in schwierigen Zeiten. Doch die Balance kippt schnell, wenn Aufträge, Kunden, Umsätze und Liquidität knapper werden; es steigen die Konflikte, die Motivation wird geringer.

Dann halt Mobbing…

Ist “das Hemd den meisten näher als die Hose”, kann geschehen, was zunächst den Aufrechten gar nicht auffällt: die Raffinierten verhindern mit Methode die nicht-offiziellen Unterhaltung. Wer da nicht mehr mitkommt, steht schnell am Rande, denn man unterhält sich nur noch in beschränktem Rahmen mit ihm.
Wer in solchem Umfeld dennoch Erfolg zeigt, der kann schnell zum kritischen Objekt für neidische Kollegen werden. Meist wird nach Wochen erst deutlich, wer Bedarf hat, sich gegen Mobbing beraten zu lassen…

Wer den Kollegen im “Flurfunk” zu sehr vertraut und wer die vermeintlich gute Beziehung gar noch spielerisch-kollegial einschätzt, der verkennt womöglich, wer mit gezielten Informationen sein böses Spiel treibt. Da hilft nur noch offensiv zu reagieren und sich nicht zum “Mobbing-Opfer” machen zu lassen.
Hier sind die Vorgesetzten gefordert, die hoffentlich ein einfaches Rezept parat haben: sinkt die Effektivität, lässt die Leistung nach und schwächelt die Motivation, hilft nur Offenheit.