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Ansichten und Einsichten

12. November 2010 By Wolfgang Bräun Dipl.Vw. Kommentar verfassen

Ist die Politik „studien-gläubig“…?

Wieder mal ist es „die“ Jugend, die so gar keine Ahnung habe, davon aber sehr viel. – Jeder zweite Jugendliche weiß angeblich nicht, „wofür man (?) ein Girokonto benutzt“. Publiziertes Teil-Ergebnis einer Forsa-Umfrage bei Zehntklässlern aller Schularten, zu der das Verbraucherschutzministerium beauftragt hat.

Auf solche Schlagzeilen kann jedoch der Berufs-Pädagoge nur den Kopf schütteln. Jeder Jugendliche, der sich so ab 13, 14 Jahren bei der Sparkasse oder der Volksbank oder auch bei den Privatbanken einen Taschengeld-Konto einrichten lässt und dazu – wegen seiner beschränkten Geschäftsfähigkeit – die Begleitung und die Unterschrift der Eltern benötigt, weiß, dass er wohl kaum seine Konto wird im Soll führen können. Und eine Kreditlinie – selbst nur bis 50, 100 oder 150 Euro – wird ihm nicht eingeräumt.

Das gilt für den Azubi von 15, 16 oder 17 Lebensjahren. Und so dürfte auch die vermeintlich „erheblichen Wissenslücken“ im Umgang mit einem Giro-Konto, mit dem Internet und mit Handy-Verträgen deutlich übertrieben sein. Viel eher wissen die Mädchen und die Jungs – noch als ihre Lehrer -, wie man am günstigsten mobil telefoniert.
Bei Versicherungs- und Finanzfragen dürften die Jugendlichen dagegen schon überforderte sein, weshalb auch Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) noch im November eine Initiative starten will, die die Verbraucherbildung auch in den Schulen deutlich erhöht. Ein Online-Kompass mit Unterrichtsmaterial soll sich vor allem an Lehrer richten. Hoffentlich an die Lehrer im Fach Sozial-, Gemeinschafts- oder Wirtschaftskunde.

Irrige Annahme…Girokonto?

Wenn es denn wirklich stimmt, waren bei der Frage nach dem Girokonto knapp 40 von 100 der Zehntklässler der irrigen Annahme, dass sich dieses Konto vor allem zum Sparen eigne…
Das nun 9 von 100 eine solches Konto und auch dessen Benennung gar nicht kennen, mag zutreffen. Und wenn 30 von 100 Teenies mit 15 glauben, sie müssten bei Online-Bestellungen auch ihre private Telefonnummer angeben, dann sollten sie eher wissen, dass sie beschränkt geschäftsfähig sind und wenn überhaupt sie nur im Rahmen ihres Taschengeldes bestellen dürfen. Da muss man halt dann doch mal die Kumpels fragen oder gleich die Eltern.

Wer dann aber nach der zehnten Klasse eine Ausbildung beginnt, der wird in der Unterrichtseinheit Jugend und Beruf noch in seiner „Probezeit“ auf die Tatsache von Brutto und Netto-Vergütung aufmerksam gemacht und hat ziemlich schnell erfahren, was es heißt, Arbeitnehmer mit Sozialversicherungs-Pflicht zu sein.
Schön und gut, dass die Jugendlichen dann doch wissen, was ’ne Haftpflichtversicherung ist. Die nämlich zahlt, „wenn ein Fahrrad einen Schaden an einem Auto verursacht“. – TOLL! Ähnlich wie: Hund ist wenn bellt! Note Eins bis Zwei!

Kategorie: Allgemein

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