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Ansichten und Einsichten

4. Mai 2014 By Wolfgang Bräun Dipl.Vw. 1 Kommentar

Als Selbstzahler ins Heim ? Besser mit kleiner Rente…

Vom materiellen Sinn, sich ohne „Vermögen“ ins Heim zu begeben

Hallo, Bruder,

wie du weißt, wurde unsre Mutter in PflSt I gruppiert; rückwirkend ab dem 5.3.. War ja trotz ihres
guten Allgemeinzustandes auch Zeit mit 97 Jahren. Das führte wegen der bereits bezahlten beiden Monate März und April zu einer inhaltlich nachgewiesenen Gutschrift von 405 Euro.

Wissen muss man aber für jede Stammtisch-Diskussion auch, dass der besonderen Betrachtung bedarf und wohl ein grundsätzlicher Fehler ist, bei recht hoher Rente auch noch mit deutlich Geldvermögen als sog. Selbstzahler ins Altenheim zu gehen.

Man muss nämlich unterscheiden: es gibt Heimbewohner, die aufgrund ihrer Erwerbs-und Familien-Biographie mit eigentlich nur schwacher oder eben „prekärer“ Rente ausgestattet sind. Denen fehlen bei 800 oder auch bis 1000 Euro Rente bereits bis zu 800 Euro auf die Kosten der Unterbringung schon ohne PflSt.
Diese Differenz zahlt aber zunächst die städtische Sozialkasse oder auch das Sozialamt des Kreises. Somit ist einem solchen Bewohner der fehlende Rest eigentlich „wurscht“.

Haben indes diese Bewohner männliche (!) Angehörige, werden also zunächst die Söhne nach deren Einkommen und Familienstand wegen der Unterhaltspflicht anteilig herangezogen.
Töchter zahlen wohl nur, wenn diese ein hohes Vermögen hätten, wenn sie alleinstehend sind mit entsprechendem Einkommen und Vermögen oder selbst schon Witwe und bereits in eigener (??) Rente sind.

Das bedeutet also:
wer mit hoher Rente bei einigem Geldvermögen den allgemeinen Pflegesatz nicht aus der Rente zahlen kann, zahlt jede Menge drauf: z. B. Tagessatz APH 55 Euro mal 31 Tage = 1.705 minus Rente 1.350 = Rest 355.-

Für die Pflegestufe I gilt dann z. B. entsprechend: 85,97 x 31 = 2.665 minus Pflegesatz gem. PV mit max. 1.023 minus Rente von 1.350 macht einen Rest von 292.- aus eigener Tasche

Wer nun im Heim lebt, weil es zuhause nicht mehr sein kann, und wer nur 1000 Euro Rente hat, dem würden dann in PflStufe I ca. 650 Euro auf die Heimkosten fehlen. Ob diese Differenz nun in vollem Umfang oder aber nur in Teilen von Angehörigen zu leisten wäre, ist mehr als fraglich.

Fazit: es macht wohl derjenige/diejenige es am besten, wer noch zu häuslichen Zeiten ein deutlich hohes Spar-Vermögen, seine Eigentumswohnung oder sein Häuselchen rechtzeitig an die Enkel oder eben an die Kinder vermacht….
Liegen diese Werte schon mal bei 50.000 Euro und mehr, darf aus rein materieller Sicht angenommen werden, dass eventuell spätere Heimkosten-Unterhalts-Anteile der Angehörigen an die rechtzeitig „verschenkte“ Summe eher nicht ran reichen.

Es grüßt dein Bruder

P.S.
Das Ganze fällt mir auch ein wegen unsere gemeinsamen Bekannte E. Mit heute 72+ hat sie sich nach m. K.vor schon vor deutlich mehr als drei Jahrzehnten ihre damalige Renten-Anwartschaft auszahlen lassen (das ging wohl ehemals).
In zweiter Ehe ging ’s stets zur konsumigen Sache: Boot, Malle, Zweitwagen, Klamotten, gastronomische Genüsse in allen Formen…alles neidfrei zugestanden!! Doch ihre beiden Kinder aus erster Ehe leben eher in „prekärer Situation“.

Wenn folglich mal so jemand mit reiner Witwenrente ins AHP kommen würde, wäre wohl nix mit Selbstzahler oder Unterhaltspflicht der Angehörigen. Es sei denn, es hätte sich über die letzten Lebensjahrzehnte ein wahrlich hohes Vermögen für die „4500 Euro in einer Seniorenresidenz“ ergeben…
Ansonsten sitzen im normalen APH Kleinrentner, Selbstzahler und Unterhaltsberechtigte Seite an Seite – wie im richtigen Leben.

Bleibt also die soziale Frage:

Soll man tatsächlich rechtzeitig, freiwillig und „rechnerisch arm“ ins Altenheim…???
Von der Versorgung und der Pflege her wäre es „wurscht“ und dem Betroffenen mit fortschreitender Demenz sowieso egal…

Kategorie: Geld & Kapital, Gesellschaft, Vorsorge, Wissen Stichworte: Altenheim, Pflege, Pflegestufe, Selbstzahler

Kommentare

  1. Mannsbild meint

    7. Mai 2014 um 08:38

    Da haben Sie recht.
    Meine Frau hatte – wohl wegen Teilzeitbeschäftigung zur Kinderbetreuung –
    nur eine Gesamtrente von etwas über €1.200,-
    Sie war zuletzt in Pflegestufe III, das bedeutete eine Versicherungsleistung
    von € 1.550,-
    Und trotzdem schmolzen unsere Rücklagen mit mtl. € 750,- ab,
    um die monatlihen Heimgebühren zahlen zu können.
    Das ist das Geld, mit dem andere Ruheständler ihre Wohnmobilreisen
    finanzieren.

    Werner

    Antworten

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