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Ansichten und Einsichten

8. Juli 2014 By Wolfgang Bräun Dipl.Vw. Kommentar verfassen

Vorfälligkeits-Gebühren zu hoch

Verbraucherschützer kritisieren „hohen Schadensausgleich bei Vorfälligkeit“
Die Frage ist nicht: Warum will der Schuldner raus aus seinem Kreditvertrag, dafür gibt es die sozialen Zwänge aus Arbeitslsoigkeit oder den Grund einer familiären Trennung, das Problem ist, dass Banken bei vorzeitig erwünschtem Ene der eigentlich festen Laufzeit soch mit hohen Vorfälligkeitszahlungen „schadlos“ halten wollen.

Nun wird kein Schuldner mit 2,4 % Festzins auf zehn Jahre seit 11/2014 vorzeitig raus wollen, weil er bei der BBB ein Plakat mit 1,89 % p.a. gelesen hat.

Denn die Verbraucherzentralen verlangen für ganz andere Fälle eine Höchstgrenze für Gebühren bei vorzeitiger Rückzahlung eines Immobilienkredits. Doch nur maximal fünf Prozent der restlichen Kreditsumme seien als sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung angemessen, so die Meinung von Finanzexperten des Bundesverbandes VZBV.

Tatsächlich berechneten Banken aber derzeit durchschnittlich fast elf Prozent. Dies haben, so der VZBV, ausgewertete Fälle aus den Jahren 2012 und 2013 ergeben.

Nun gibt es für Immobiliendarlehen zu Wohnzecken eine neue EU-Richtlinie, die 2015 Jahr auch im deutschen Recht umgesetzt werden muss.
Diese Gelegenheit sollte nach Ansicht der Verbraucherschützer von den Banken genutzt werden, um präzise Vorgaben für die Vorfälligkeitsentschädigung zu formulieren.

Doch noch weist Deutsche Kreditwirtschaft daraufhin, dass eine vorzeitige Kündigung eines Darlehensvertrags nicht nur zum Nachteil eines Kreditinstituts gehen dürfe.
Sei doch der prozentuale oder eben auch der reale Betrag einer Vorfälligkeitsentschädigung der Ausgleich dafür sei, dass die Bank als Gläubiger wegen eben der Kündigung ihre vertraglich vereinbarten Zinsen über die Restlaufzeit verliere.

Würde man konträr dazu dem Schuldner den Ausgleich des Schadens erlassen, könnte es – wie etwa in Spanien – auch in Deutschland dazu kommen, dass Banken langfristige Festzinsvereinbarungen nicht mehr anböten…

Rechnerisches Fazit bei 5 % :
Restschuld 80.000 für 8 Jahre macht 4000 Euro Entschädigung.Basta!!!

Kategorie: Geld & Kapital, Moral, Wirtschaft Stichworte: Entschädigung, Kreditkündigung, Vorfälligkeit, ZInsen

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