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14. Oktober 2014 By Wolfgang Bräun Dipl.Vw. Kommentar verfassen

Das Arbeitszeugnis und seine Floskeln

Jährlich neu wird „die Sau durchs Dorf getrieben“. Und dabei weiß bereits jeder Jungkaufmann aus der Berufsschule, was es denn mit den Floskeln im Arbeitszeugnis auf sich hat. Nur Apotheker wissen es manchmal nicht. Da darf dann die junge PKA nach drei Jahrfen lehrzeuit ihr Zeugnis selbst schreiben, wenn sie denn nicht übernommen wird.

Und so ist Fakt: Arbeitszeugnisse geben manchmal Rätsel auf, was denn deren typische Floskeln bedeuten.

Das qualifizierte Zeugnis, zu dem der Arbeitgeber statt eines einfachen nicht zwingend verpflichtet ist, kann dann aber doch Einfluss auf künftige Beschäftigung haben.
Denn Arbeitgeber benutzen stereotype Formulierungen, um die Leistung ihrer Mitarbeiter zu beurteilen oder aber zu diskreditieren, wobei kleine Nuancen oft den Unterschied ausmachen

Und so bedeutet
„….stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ eine sehr gute Leistung
„stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ hier wurde nur gute Arbeit geleistet
„zu unserer vollen Zufriedenheit“,dass ARbeit nur befriedigend verrichtet wurde
„zu unserer Zufriedenheit“ , dass dies nur Note 4 war
„insgesamt zu unserer Zufriedenheit“ , dass dies als mangelhaft gilt.

Und wer Nachstehendes liest, der sollte stutzig werden, denn diese Floskeln bedeuten bezüglich Verhalten und Führung eher was Zweifelhaftes:

Für die Belange der Belegschaft hat er stets Einfühlungsvermögen bewiesen.
Sie zeigte Verständnis für ihre Arbeit.
Er hat mit seiner geselligen Art zur Verbesserung des Betriebsklimas beigetragen.
Sie hat sich im Rahmen ihrer Fähigkeiten eingesetzt.
Er ist tüchtig und weiß sich zu verkaufen.
Er hat seine Aufgaben ordnungsgemäß erledigt.
Sie erledigte ihre Aufgaben mit großem Fleiß und Interesse.
Wegen seiner Pünktlichkeit war er stets ein Vorbild.
Sie war sehr tüchtig und in der Lage, ihre eigene Meinung zu vertreten.
Ihm wurde die Gelegenheit zu Fortbildungsmaßnahmen geboten.

Ein Zeugnis soll jedoch ein zutreffendes Bild des Arbeitnehmers und seiner Leistungen geben, was den wohlwollenden Arbeitgeber fordert, der den Arbeitnehmer in seiner beruflichen Weiterentwicklung nicht behindern will.

Sind Betroffenen unzufrieden mit ihrer Bewertung, kann man versuchen, den Arbeitgeber zu einem besseren Zeugnis zu überreden. Falls nicht, kann man den Betriebsrat einschalten. Wer die Firma verlässt, kann beim Arbeitsgericht eine Berichtigungsklage einreichen, für die die Beweislast darin liegt, dass man ein „überdurchschnittliches Zeugnis“ verdient.

Allgemein stellen Arbeitgeber aber eher gute Zeugnisse aus, um juristischen Ärger und resultierende Kosten zu vermeiden.

Kategorie: Arbeit & Beruf, Recht Stichworte: Arbeitszeugnis

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