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4. Dezember 2015 By Wolfgang Bräun Dipl.Vw. Kommentar verfassen

Einladung zur Weihnachtsfeier – alle Jahre wieder, auch im Netz….

Einladung zur Weihnachtsfeier

Liebe Mitarbeiter,

wie schon in den Vorjahren wollen wir auch in diesem Jahr das anstrengende Geschäftsjahr mit einer gemeinsamen Weihnachtsfeier im Frühstücksraum A1 beenden.
Da es im letzten Jahr einige unerfreuliche Zwischenfälle gab, möchte die Geschäftsleitung im Vorfeld auf gewisse Spielregeln hinweisen,
um die besinnliche Feier auch im rechten Rahmen ablaufen zu lassen.

1. Wenn möglich sollten die Mitarbeiter den besagten Raum noch aus eigener Kraft erreichen und nicht im alkoholisierten Zustand von Kollegen herein getragen werden.
Eine Vorfeier ab den frühen Morgenstunden sollte möglichst vermieden werden.

2. Es wird nicht gern gesehen, wenn sich Mitarbeiter mit ihrem Stuhl direkt an das kalte Buffet setzen. Jeder sollte mit seinem gefüllten Teller einen Platz an den Tischen aufsuchen!
Auch die Begründung „Sonst frisst mir der Meier die ganzen Melonen-Schiffchen weg“ kann nicht akzeptiert werden.

3. Schnaps, Wein und Sekt sollte auch zu vorgerückter Stunde nicht direkt aus der Flasche getrunken werden.
Besonders wenn man noch Reste der genossenen Mahlzeit im Mund hat.
Der Hinweis, Alkohol desinfiziere, beseitigt nicht bei allen Mitarbeiten das Misstrauen gegen Speisereste in den angetrunkenen Flaschen.

4. Wer im letzten Jahr den bereitgestellten Glühwein gegen eine Mischung aus Hagebutten-Tee und Feuerzeugbenzin ausgetauscht hat, wird darum gebeten,
diesen Scherz nicht noch einmal zu wiederholen.
Sicherlich ist uns allen noch in Erinnerung was passierte, als Kollege Mosbacher sich nach dem dritten Glas eine Zigarette anzündete.

5. Sollte jemand nach Genuss der angebotenen Speisen und Getränke von einer gewissen Unpässlichkeit befallen werden, so wird darum gebeten, die dafür vorgesehen Örtlichkeiten aufzusuchen. Der Chef war im letzten Jahr über den unerwarteten Inhalt seines Aktenkoffers nicht sehr begeistert.

6. Sollten Weihnachtslieder angestimmt werden, legt die Ausbildungsleitung Wert darauf, dass Originaltexte gesungen werden. Einige unserer Auszubildenden sind noch minderjährig und könnten durch veränderte Textpassagen irritiert werden.

In diesem Zusammenhang möchten wir nochmals daran erinnern,
dass einige der männlichen Kollegen sich noch nicht zum genetischen Fingerabdruck gemeldet haben, um ggf. doch noch die Vaterschaft im Sachverhat Frl. Klugezu klären.
Die benannte Mitarbeiterin Frl. Kluge ist im Mutterschaftsurlaub und ist nach wie vor der Auffassung, es bestünde ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der letztjährigen Weihnachtsfeier und der Geburt ihrer Tochter Sylvia im September dieses Jahres.

Wenn wir uns alle gemeinsam an diese wenigen Verhaltensmaßregeln halten,
sollte unsere Weihnachtsfeier wieder ein großer Erfolg werden.

MfG
Die Geschäftsleitung

Kategorie: Glosse, Humor & Satire, Internet, Sprache Stichworte: Einladung zur, Weihnachtsfeier

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