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Ansichten und Einsichten

26. Juli 2016 By Wolfgang Bräun Dipl.Vw. Kommentar verfassen

Zeugnis-Codes einmal jährlich im Netz

… und in der Journaille

Spätesgtens zum Beginn der allemeinen Betriebsferien, also gegen Ende des 3. Quartals tauchen sie auf, die „geheimen“ Formulierungen im Arbeitszeugnis: belastbar, erfrischend, vorbildlich…
Doch was nett klingt, ist nicht immer positiv gemeint. Und so präsentiert man einmal mehr „die gemeinsten Arbeitszeugnis-Codes“.

Den Unterschied zwischen „voller“ und „vollster Zufriedenheit“ in einem Arbeitszeugnis ist längst ppoulär geworden. Wie aberstehts mit den anderen die schriftlichen Beurteilungen beim Jobwechsel, denn es gibt noch eine Menge anderer, versteckter Hinweise auf die Leistungen und Schwächen des verabschiedeten Mitarbeiters.

Bei folgenden Formulierungen sollte man stutzig werden:

„Er erledigte alle Aufgaben pflichtbewusst und ordnungsgemäß“

Klingt schon furchtbar langweilig, soll auch so gemeint sein. Der Kollege hatte in den Augen der Chefs null Dynamik und Eigeninitiative.

„Sie arbeitete mit größter Genauigkeit“

Fast noch schlimmer als das ordnungsgemäße Pflichtbewusstsein. Hier handelt es sich um eine mehr als langsame Mitarbeiterin.

„Er bewies Belastbarkeit und Flexibilität“

Lange Zeit waren diese beiden Begriffe wirklich lobend gemeint, mittlerweile sollen sie nur noch auf gerade mal mittelmäßige Kompetenzen hinweisen.

„Er hatte gegenüber seinen Mitarbeitern jederzeit volles Verständnis“

Was eigentlich ein schönes Lob sein müsste, bedeutet in der Denke mancher Personalchefs genau das Gegenteil: eine Kritik an fehlendem Durchsetzungsvermögen und mangelnder Autorität.

„Ihr Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten war stets vorbildlich“

Auch fies und sehr versteckt: Weil die Kollegen zuerst genannt werden, deutet diese Beschreibung auf Probleme mit Vorgesetzten hin.

„Durch seine Geselligkeit trug er zur Verbesserung des Betriebsklimas bei“

Ein Klassiker der Arbeitszeugnis-Codes: Hier wird man als Feierbiest, mit Neigung zu übertriebenem Alkoholgenuss klassifiziert. Ebenfalls zu diesem Zwecke beliebt: das „aufgeschlossene Wesen“.

„Sie war aufgrund ihres hohen Fachwissens in der Lage, ihre Aufgaben fachgemäß zu bearbeiten“

Nur „in der Lage“ zu sein, bedeutet in der Regel eine Kritik an den tatsächlichen Leistungen – die laut Personalchef der Qualifikation des Mitarbeiters nicht entsprachen.

„Sie zeigte eine erfrischende Art im Umgang mit Kollegen und Vorgesetzten“

Von wegen erfrischend: Nach ein paar Wochen ging die Kollegin jedem hier mit ihrer nassforschen Art ziemlich auf den Geist.

„Wir bedanken uns für seine Mitarbeit und wünschen ihm für die Zukunft alles Gute“

Klingt auch nett, ist aber höchstens eine 4 minus in der Gesamtnote.

In der Regel gilt:
Ohne ein „wir bedauern“, egal in welcher Form, ist die Abschlussformel eines Zeugnisses eigentlich nichts wert.

Kategorie: Arbeit & Beruf, Sprache, Wissen Stichworte: Arbeitszeugnis, Codes, Zeugnis

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