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4. September 2016 By Wolfgang Bräun Dipl.Vw. Kommentar verfassen

Weiter mit Kindergeld: Nach der Schule Nachweise einreichen!

Azubis 02In diesen Wochen beginnen viele Jugendliche ihre Ausbildung, ihr Studium oder besuchen eine weiterführende Schule. Doch schon jetzt besteht die Möglichkeit, die Kindergeldzahlung ohne Unterbrechung weiterlaufen zu lassen, indem man Nachweise einreicht.

Beginnt der nächste Ausbildungsabschnitt innerhalb von vier Monaten nach dem Ende der Schulausbildung, reicht ein Nachweis an die Familienkasse vor Ort über den Ausbildungs- oder Studienbeginn oder eine Schulbescheinigung

Die Arbeitsagenturen erklären: „Nachweise frühzeitig einzusenden, hilft allen Beteiligten, um Zahlungslücken weitestgehend zu vermeiden“.

Stehen jedoch erforderliche Nachweise nicht rechtzeitig zur Verfügung, können diese auch nachgereicht werden. Formulare dazu, wie zum Beispiel die Mitteilung über ein Kind ohne Ausbildungs- oder Arbeitsplatz, stehen im Online-Formulardienst unter www.familienkasse.de zur Verfügung oder können unter der kostenfreien Servicenummer 0800 4 5555 30 angefordert werden.

Weitere Infos zum Kindergeld findet man z.B. beim Ratgeber Kindergeld von anwalt.org.

Kategorie: Arbeit & Beruf, Familie, Gesellschaft, Schule, Wissen Stichworte: Kindergeld

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