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Ansichten und Einsichten

15. März 2019 By Wolfgang Bräun Dipl.Vw. 1 Kommentar

Schüler-Klima-Demo als Regelverstoß

Abi 67 – als Klima nur Wetter war

Warum demonstrieren Schüler eigentlich nicht am Samstag zur besten Markt- und Kaufrauschzeit? Eine Frage, die sich all jene Stellen, die auch für den Klimaschutz sind, aber eben auch an das „Ärgernis Schulschwänzen“ denken“.

Wenn Schüler grad mal so und unentschuldigt dem Unterricht fernbleiben, blieb es meist bei der Reaktion: „Eigentlich gibt es dafür einen Tadel, aber hier sehen wir mal davon ab“, was nicht nur nach „Tagesspiegel“ als „Aufmunterung zum Weitermachen“ gilt.

Und auch vom Landtag in Kiel aus gibt man grünes Licht: „Regeln können durchaus mal gebrochen werden..“

Gilt das für die wöchentliche Klima-Demonstrationen als  Segen fürs begleitende Schulschwänzen?

Es sei nun mal eine Demonstrationen als „gelebte politische Beteiligung“, auch wenn man davon ausgehen muss, dass die Schüler der Demonstration fernbleiben, falls diese sonnabends und eben außerhalb der Schulzeit stattfindet.

Nach Schulrecht hätte dies zwar stets Konsequenzen, doch sollten diese „verhältnismäßig“ sein, wozu die „Welt“ interpretiert, es werde bei erhobenem Zeigefinger bleiben und dies mit Augenzwinkern.

Auch aus der SPD betont man ein „Recht“ der Schüler zum Schwänzen, um zu demonstrieren.

Von den GRÜNEN liest man, dass „wenn es sein muss, werden Regeln auch gebrochen.“ Nur auf diese Weise könnten die Politik und die Welt verändert werden.

Und der hessische Kultusminister Alexander Lorz (CDU) äußert: „Das Spiel mit dem Regelbruch gehört zum Erwachsenwerden“, weshalb er „nicht gleich für Sanktionen“ sei.

Da überrascht, dass das AG Meldorf ein Elternpaar wegen „vorsätzlicher Verhinderung des Schulbesuchs“ und somit als Ordnungswidrigkeit nach § 144, 26 Schulgesetz Schleswig-Holstein zu einer Geldbuße verurteilt, weil sie ihren 13-jährigen Sohn einmal, als dessen Klasse eine Moschee besuchte, aus weltanschaulichen Gründen bat, zu Hause zu bleiben.

Ein vorheriger Antrag auf Unterrichtsbefreiung „aus wichtigem Grund“ (§ 15 Schulgesetz) wurde von der Schulleitung abgelehnt. Die verständigte das Landratsamt, das einen Bußgeldbescheide über 150 Euro plus Gebühren verhängte. Eine Sachlage, die vom Amtsgericht als rechtens bestätigt wurde, allerdings als noch nicht rechtskräftig gilt.

Insgesamt ein Vorgang, der national und international mediale aufmerksam machte.

Da wird merkwürdig, dass wegen der Friday for Future-Demos niemand an Bußgelder denkt, das Gymnasium, das Bußgelder fürs Moschee-Schwänzen erheben ließ, allgemeines Fernbleiben wegen der Klima-Demonstration zumindest „einmalig dulden“ will…

Dazu lässt sich weiter lebhaft diskutieren!

Wer – wohl auch auf Wunsch der Eltern – im Rahmen des „Erdkunde-Unterrichts“ einmalig einer Moschee fernbleibt, weil er nicht „islamisiert“ werden will, wird mit Geldbuße bestraft, während man Schülern, die wiederholt aus politisch genehmen Gründen dem Unterricht fernbleiben, keine Konsequenzen andient…

Kategorie: Alter, Bildung, Erziehung, Klima, Pädagogik, Schule Stichworte: Demo, Klima, Schüler

Kommentare

  1. Hartmut Danneck meint

    6. Mai 2019 um 11:47

    Nun, der Unterschied ist eben:
    Geschwänzt wird für politisch korrekte Ziele,
    wohingegen Moschee-Verweigerung von der Obrigkeit
    als „nicht hilfreich“ oder gleich als
    „rechtspopulistisch“ angesehen wird.

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