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11. Juni 2020 By Wolfgang Bräun Dipl.Vw. Kommentar verfassen

Mindestlohn zwischen 312 und 2142 Euro

Zu wenig zum leben, zu viel zum sterben…? – „Käbe“ Apotheker!

In Deutschland gilt seit dem 1. Januar 2020 ein gesetzlicher Mindestlohn von 9,35 Euro pro Stunde. Dies bedeutet für eine Vollzeitstelle und 160 h im Monat  1.496 Euro brutto.

Nach Info des Statistische Bundesamt auf Basis von Daten der EU-Statistikbehörde Eurostat gilt in vier EU-Staaten ein höherer Mindestlohn; in

        • Luxemburg (2 142 Euro),
        • Irland (1 656 Euro),
        • Holland (1 636 Euro) sowie in
        • Belgien (1 594 Euro).

Insgesamt haben 21 der 27 EU-Staaten einen landesweiten und branchenübergreifenden gesetzlichen Mindestlohn.

Dabei verzeichnen die osteuropäischen EU-Staaten vergleichsweise niedrige Mindestlöhne von weniger als 650 Euro brutto im Monat. So liegen am unteren Ende der Skala

  • Bulgarien (312 Euro),
  • Lettland (430 Euro) und
  • Rumänien (466 Euro).

Eine Ausnahme bildet Slowenien, das mit einer Lohnuntergrenze von monatlich 941 Euro auch die süd-europäischen Länder Portugal (741 Euro), Griechenland (758 Euro) und Malta (777 Euro) übertrifft.

Mal zwischendurch:

Deutsche Apotheker, deren Umsätze ab März 2020 durch Corona deutlich gestiegen sind, sind wahrlich nicht großzügig, eher „käb“, meint der Schwabe!

 So verdienen nach adexa-Tarif, bei leider geringem Organisationsgrad der Mädels,

 Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte sog. PKA’s

im 1.-2. Jahr    1840 Euro.

Bedenkt man ein Drittel als Abzug bei Ledigen für die Sozisabgaben und die Lohnsteuer bedeutet dies auch für München: ca. 1260 Euro für 160 Stunden oder 7,90/ h.

Im Verhältnis zum jeweiligen Durchschnitt liegt der Mindestlohn in Deutschland im Vergleich zu anderen Staaten eher im unteren Bereich.

Einige EU-Staaten mit einem meist überdurchschnittlichen Lohnniveau haben hingegen keinen gesetzlich festgelegten Mindestlohn. Dazu gehören Dänemark, Finnland, Italien, Österreich, Schweden und Zypern.

Kaufkraftunterschied

Die Höhe des nationalen Mindestlohns spiegelt die wirtschaftliche Leistungskraft, aber auch die unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den EU-Staaten wider. Berücksichtigt man die unterschiedliche Kaufkraft des Geldes relativieren sich die vergleichsweise niedrigen Mindestlöhne in den osteuropäischen Staaten ein wenig.

Um die Unterschiede im Preisniveau zwischen den EU-Staaten zu bereinigen, rechnet Eurostat mit dem Kaufkraft-Standard (KKS), einer künstlichen Währungseinheit.

Theoretisch kann mit einem KKS in jedem Land die gleiche Menge an Waren und Dienstleistungen erworben werden. Während die EU-weite Bandbreite bei den in Euro ausgedrückten Mindestlöhnen eine Größenordnung von 7:1 erreicht, das heißt der höchste Mindestlohn war rund 7 Mal höher als der niedrigste, verringerte sich dieses Verhältnis unter Bezug zur Kaufkraft auf 3:1.

Kategorie: Arbeit & Beruf, Gesundheit, Rendite, Statistik, Steuern, Wirtschaft, Wissen Stichworte: Apotheke, Europa, Mindestlohn

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