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19. Januar 2018 By Wolfgang Bräun Dipl.Vw. Kommentar verfassen

Kommt eine Transgender-Toiletten Pflicht…

…müsste ein Junge sein…

US-Schüler mit 800.000 Dollar entschädigt

Man(n) kann es sich nicht vorstellen, wie es wohl gewesen wäre, wenn man sich in den 50er-Jahren als Mädchen gefühlt hätte, wo man doch als Junge zur Welt kam und man wegen des Patenonkels, damals noch in russischer Gefangenschaft, auch noch Friedrich getauft wurde. Hätte man bei „Räuber & Schand-Darm“ oder mit „Pfeil und Bogen“ als Indianer mitmachen dürfen. Und wie und wo hätte man als Gender-Mädchen dann schließlich auch mal „hinpinkeln“ sollen…oder wo, wenn man auch noch genügend Taschengeld fürs Kino gehabt hätte?

Ein Schüler in Wisconsin, der als Mädchen geboren, „es“ sich aber Junge fühlte, sollte nun jüngst in der Schule nicht mehr das Jungenklo benutzen, weshalb man ihn/sie mit einem digitalen Armband überwachte.

Und wie das so sein kann in den Staaten: er/sie klagte – und wurde auch entschädigt. In der 9. Klasse hatte „sie“ entschieden, nun doch ein Junge sein zu wollen, was Mitschüler und Lehrer gelassen aufnahmen.

Doch die Schulaufsicht bekam Wind davon, weshalb sie/er auf keinen Fall mehr die Toiletten für Jungs  benutzen sollte, was die Lehrer über das Armband zu überwachen hatten…

Der Schüler verklagte schließlich mit Hilfe des Transgender Law Centers, einem gemeinnützigen Verein, die Schulbehörde, und einigte sich nach zwei Jahre und zwei Verhandlungen im Vergleich mit 800.000 Dollar und der Erlaubnis, jederzeit die Männertoilette benutzen zu dürfen.

Inzwischen geht der reife Knabe aufs College…und was dort…?

Nach Abzug der Anwaltskosten blieben ihm/ihr 150.000 Dollar und die glückliche Botschaft: „…respektiert euch, akzeptiert euch und liebt euch. Wenn euch jemand sagt, dass ihr das nicht verdient, zeigt ihm, dass er falsch liegt“.

Zwei Gerichte der Vorinstanzen waren zu dem Schluss gekommen, dass ein Schulausschuss kein Recht habe, einem Gender-Jungen/Mädchen die Männertoilette zu versagen.

Und so hat man wohl dem Vergleich aus rein ökonomischen Gründen zugestimmt, denn eine Berufung wäre zu teuer…

Wird nun, wie längst in den USA, die Wahlfreiheit bei der Toilettennutzung ein Streitthema oder gibt es für Deutschland bald auch eine neue Toiletten-Verordnung für Dienstleister und Firmen…oder kommen wir ohne aus?

In North Carolina gilt seit März 2016 ein Gesetz, das Transgendern vorschreibt, welche Toilette sie in staatlichen Einrichtungen benutzen müssen. Nämlich ausschließlich eine solche, die zum Geschlecht in ihrer Geburtsurkunde passt.

Die nationale Gegenbewegung lie0ß nicht lange auf sich warten: das US-Justizministerium reichte Klage gegen das „Toilettengesetz“ ein.

Da darf man nun gespannt, wann in Deutschland ein „drittes Geschlecht“ fordert, dass Restaurants, Kinobetriebe oder Theaterbetreiber „Dritt-Geschlechter-Toiletten“ nachweisen zu müssen…

Noch im Mai 2016 hatte US-Präsident Barack Obama alle öffentlichen Schulen des Landes angewiesen, dass Transgender-Schüler die Toilette nutzen dürfen, die ihrer geschlechtlichen Identität entspricht.

Elf Bundesstaaten akzeptierten die Anweisung nicht – und klagten. In Texas hat ein Richter die freie Toilettenwahl schon gestoppt.

Kategorie: Ausland, Erziehung, Gastronomie, Schule, Soziologie, Wissen

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