Alte ADAC-Mitglieder zahlen knapp das Doppelte für Basis-Tarif Auslands-KV
Wer als ADAC-Mitglied 66 wude, der erhält eventuell Post vom Autoclub. Doch keine Gratulation, sondern den Hinweis darauf, dass man küftig 41 Euro jährlich statt 21,80 zu zahlen habe, wenn man sich weiterhin mit dem ADAC Auslands-Krankenschutz BASIS versichert sehen will.
Begründung: diesen Preis zahlen jene, die eben über 65 Jahre alt sind, und „…wir bitten Sie um Verständnis“. Eine Diskriminierung, wie auch Verbraucherschützer feststellen.
Das Verhalten des Versicherers erscheint in Stuttgart als nicht verbraucherfreundlich, möglicherweise wurde bei Vertragsabschluss nicht einmal ausreichend informiert.
Für Dr. Peter Grieble von der Abteilung Versicherungen bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. sieht die Sachlage auf Anfrage im Juli 2014 konkret so aus:
„Einen Verstoß gegen AGG nachzuweisen erscheint jedoch schwierig. In einer besonderen Ausnahme ist in § 20 Abs. 2 AGG eine Ungleichbehandlung unter anderem in Bezug auf das Alter möglich, „wenn diese auf anerkannten Prinzipien risikoadäquater Kalkulation beruht, insbesondere auf einer versicherungsmathematisch ermittelten Risikobewertung unter Heranziehung statistischer Erhebungen“. Auch wenn Senioren keine höheren Schäden verursachen müssen, werden Versicherer versicherungsmathematische Auswertungen ihrer oder fremder Statistiken vorweisen können, die einen Einfluss des Alters auf die Schadenshöhe aufzeigen.“
Statt dass der ADAC auf solchen „Schmuh“ oder eben noch immer wegen der „zweifelhaften Autobewertung“ endlich ins rechte Fahrwasser gerät, kommen neue Schlagzeilen dazu.
Der Auto Club Europa (ACE) klagt wegen eines Werbefotos gegen den größeren Konkurrenten ADAC.
Der Club habe beim Landgericht Stuttgart eine einstweilige Verfügung wegen eines Wettbewerbsverstoßes beantragt, so die Meldung in der ersten Juli-Woche im Bericht der „Süddeutschen Zeitung“.
Die Klage richte sich gegen ein Anzeigen-Foto, auf dem die gelben ADAC-Einsatzfahrzeuge eingerahmt sind von einem Notarztwagen, einem Feuerwehr- und einem Polizeiauto. DRüber steht: „Wir helfen Helfen“.
„Unser Konkurrent meint, sich mit der Polizei gleichsetzen zu können, das ist nicht in Ordnung“, äußert sich die ACE-Pressestelle. Das führe den Verbraucher in die Irre, denn der ADAC habe nicht den Status als Helfer von Polizei und Rettungsdiensten. „Das Gesetz verbietet jede Verquickung öffentlicher Interessen und privater wirtschaftlicher Interessen“, so der ACE-Sprecher weiter.
Das aber könne so nicht stehen bleiben, meint die ACE Pressestelle. In der umstrittenen Werbeanzeige „werde die mit staatlichen Hoheitsaufgaben betraute Polizei für eigene wirtschaftliche Interessen gezielt eingespannt. Deshalb gehen wir dagegen juristisch vor, nicht zuletzt auch deshalb, weil wir als Autoclub im Wettbewerb stehen und unsere Konkurrenz sich offenbar Vorteile zu verschaffen versucht“.
Klar, dass der große ADAC – mit 19 Mio Mitgliedern (!!) – die Vorwürfe als „inhaltlich unbegründet“ zurückweist: „Die Anzeige verstößt aus unserer Sicht nicht gegen das Wettbewerbsrecht“, so der Verband. „Das Anzeigenmotiv thematisiert die ADAC-Kernleistung ‚Hilfe‘, die der Club seit 111 Jahren erbringt.“
Das Verfahren der einen Pannenhelfer gegen den anderen muss jetzt das Gericht entscheiden.
Schreibe einen Kommentar