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Ansichten und Einsichten

24. November 2014 By Wolfgang Bräun Dipl.Vw. Kommentar verfassen

Liebe, Trauung, Trennung…Urteil…Kosten…

liebendeGanz sachlich ist ‚Scheidung‘ die formelle juristische Auflösung einer Ehe. Damit gilt ‚geschieden‘ neben ledig, verheiratet und verwitwet als einer der weltweit üblichen Familienstände, der als familien-rechtlicher Vorgang in fast allen Staaten möglich ist – außer auf den Philippinen und in der Vatikanstadt.

Doch Verfahren und Bedeutung sind meist sehr unterschiedlich, kann doch eine Ehe auch aufgehoben, für nichtig erklärt oder annulliert werden. Doch macht eine Trennung eine Ehe nicht ungültig.

Nimmt man als Faktum, dass 2014 in Deutschland 170.000 Ehen geschieden wurden, macht dies die Beteiligten oft depressiv oder traurig, auch wenn bei offenen Fragen und Problemen dafür wenig Zeit ist.

Soll der Familienname geändert werden, wird der Personalausweis ungültig und muss beim Einwohnermeldeamt neu beantragt werden: Kosten knapp 30 Euro. Die geänderte Anschrift zu melden kost‘ nix!

Mit dem Tag der Scheidung endet auch die Familienversicherung als beitragsfreie Mitversicherung eines Partners in der gesetzlichen Kasse (GKV). Der bislang Mitversicherte muss sich und seine Kinder, für die er das Sorgerecht hat, selbst krankenversichern. Die bisherige Kasse ist verpflichtet, ihn aufzunehmen.

Geschiedene sollten sowohl ihren Arbeitgeber wie auch das Finanzamt schriftlich über den neuen Familienstand informieren, damit alle Steuern korrekt berechnet werden können. Eine gemeinsame Steuererklärung ist bei Geschiedenen noch für das Jahr der Trennung möglich, was wegen des Ehegattensplittings nützlich ist. Die Steuerklassen ändern sich erst im Kalenderjahr nach der Trennung.

Die Änderungen müssen auch für die Fahrzeugpapiere bei der Zulassungsstelle gemeldet werden: macht zwischen 20 und 30 Euro. Lief die Autoversicherung bislang auf den Namen des Ex-Partners, nimmt dieser nach der Scheidung auch die Schadenfreiheitsklasse mit.

Auch Zulagenstelle und Riester-Vertragspartner (z. B. Bank, Versicherung) müssen über die Scheidung informiert werden. Die Berechtigung und die Höhe werden dann geprüft bzw. neu berechnet.
Bei kinderlosen Paare riestert jeder nach der Scheidung für sich allein weiter und erhält vom Staat die Grundzulage.
Bei gemeinsamen Kindern wird es meist komplizierter:der Anspruch auf die Riester-Zulage für den Nachwuchs liegt bei 185 Euro bzw. 300 Euro für ab 2008 geborene Kinder. Das gilt für denjenigen, der nach der Scheidung das Kindergeld bekommt.

Eine gemeinsame Haftpflicht, eine Hausrat- und Rechtsschutzpolice geht nach einer Scheidung und bei getrennten Wohnungen nicht mehr. Wer als Versicherungsnehmer gilt, kann den Vertrag weiterführen.

Im Scheidungsjahr können die Ex-Partner die Kapitalerträge bis zur Höhe von 1.602 Euro noch gemeinsam geltend machen. Ab dem Kalenderjahr, das auf die Scheidung folgt, müssen die Freistellungsaufträge jeweils auf „Single-Status“ geändert werden. Dann können je Partner nur noch 801 Euro steuerfrei einbehalten werden.

Soll bei einer bestehenden Risiko-Lebens-Versicherung nach der Scheidung der ehemalige Partner im Todesfall nicht der Begünstigte sein, muss eine schriftliche Mitteilung an den Versicherer erfolgen.
Bei einer Risikolebensversicherung sollte der Versicherte profen, ob dieser Schutz noch benötigt wird. Sind Kinder vorhanden, muss bei einer solchen Versicherung des Todesfalls des versicherten Elternteils die Sicherung geprüft werden.

War die Konto-Vollmacht für den Partner in der Ehe noch sinnvoll, muss auch die Kontovollmacht gelöscht werden …. bevor der Dispo durch einen der Partner belastet wurde….

Kategorie: Familie, Gesellschaft, Recht, Versicherungen Stichworte: Kosten, Scheidung

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