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Ansichten und Einsichten

14. Mai 2020 By Wolfgang Bräun Dipl.Vw. Kommentar verfassen

Stech- oder Nasenschild – attraktive Werbe-Relikte aus der Vorzeit

Visuelle Werbung seit über 500 Jahren – Von Schmieden geschaffen

Im 16. Jahrhundert waren geschmiedete Stechschilder an Wirts- und Handwerkshäusern häufig vom Rat der Stadt vorgeschrieben, worauf solche oft aufwändigen „Werbetafeln“ für viele Städte typisch wurden. Je nach Region und Landschaft nennt man solche Stechschilder auch ‚Nasenschilder‘ oder bautechnisch als „Ausleger“.

 Die Schilder dienten damit der frühen ‚Reklame‘, weil nicht alle Menschen lesen oder schreiben konnten, und sich deshalb insbesondere die Wirte ihr Symbol für ihre Gaststätte wählten, an denen man erkannte, wo es Speis’ und Trank oder auch ein Bett gab. Bäcker, Metzger und Barbiere folgten.

Das Nasenschild oder auch der Ausleger ist also eine traditionelle Form der Werbung und nichts anderes als ein Werbeschild, das an der Hauswand eines Wirtshauses oder über der Werkstatt oder dem Ladenlokal eines Handwerkes auf dessen Zunft und seine Leistung hinweist.

Das Ganze meist angebracht auf Höhe des zweiten Stockwerks im „rechten Winkel“ wie eine Nase an der Fassade, zu der man die eigene Nase noch recken muss.

Und alles möglichst prunkvoll und auffällig, damit Passanten, Fremde und Kunden immer wieder aufmerksam werden.

Eine Form der visuellen Werbung also, die bis in unsere Zeit als

„AIDA“- Information

(Attention-Interest-Desire-Action – Aufmerksamkeit-Interesse-Wunsch und Kauf)

auf eine Handelsbranche, eine Boutique, eine Apotheke oder eine Versicherung hinweist.

Vielerorts wies im Mittelalter auch ein nur ein bescheidener Blätterkranz auf  ein Gasthaus, dessen Restauration oder die mögliche Übernachtung hin.

Der Schmied von Jost Amman, auch Jobst Amman und latinisiert Jodocus Amman (* 1539 in Zürich; † März 1591 in Nürnberg), ein schweizerisch-deutscher Zeichner, Kupferätzer und -stecher, Formschneider, Maler und Buchautor, aus Wiki.

So waren es die Kunst-Schmiede mit all ihren handwerklichen Fähigkeiten, die  diese Nasenschilder schufen und sich innerhalb ihres Gewerke stark differenziert hatten: vom Blech- über den Waffenschmied bis zum Goldschmied und sie so auch zu den wohl situierten Vertretern ihrer Zunft wurden.

So verstanden es die „Meister des schwarzen Handwerks“ auch „ein wenig Show zu machen“, wenn den Schmied bei seiner Arbeit Funkengarben umsprühten und er leicht auch als Zauberkünstler erschien, den man bewunderte und auch fürchtete.

Auch wenn er traditionell Werkzeug, Räder und Wagen beschlug und Hufeisen herstellte. Dagegen war der Goldschmied im „königlichen Beruf“ Handwerker und Künstler zugleich.

Also boten die Kunstschmiede also die Objekte, mit denen das jeweils andere zu beworbene Handwerk, das Wirtshaus oder das Sortiment eines Kaufmannes oder des Apothekers nicht mit Text, sondern mit Bild- oder Zunftzeichen auf sich aufmerksam machte.

Recht einfach war für die Auftraggeber die Motivwahl für  Gastwirtschaften wie „zum Hirschen“, „zum Bären“ oder „zur Krone“ mit der klaren bildlichen Präsentation des Namens. Erst um 1900, als Emaille-Schilder modern wurden, wurden auch diese als Nasenschildern eingesetzt.

Je nach Schwerpunkt und Eigengewicht bedarf ein solches Schild einer sicheren Befestigung gegen die Zugkraft und gegen Wind und Wetter. Deshalb mauerte man an der Hauswand meist zwei Eisen übereinander, von denen jeweils ein kleiner Ring oder eine Bandschlinge zwei geknickte Rundeisen das Schild aufnahmen, in der Funktion wie ein Scharnier, an dem das Nasenschild auch seitlich zur Wand hin geklappt werden konnte.

Nach vielen Jahrzehnten waren Nasenschilder für Haus- oder Geschäftsinhaber zwar weniger traditionell geworden, und dennoch blieben diese Werke der Kunstschmiede von Interesse als Relikt früherer Zeiten, wie bei der „Kronenbrauerei“ im einst badischen Villinger an der Josefsgasse oder wie dem dortigen Riesen-Stiefel des Schuhmacher Rosenfelder im Villinger Quartier ‚Krawazi‘.

Alte Steck-oder Nasenschilder wurden oft restauriert und auch neue in Auftrag gegeben, so von Gastwirtschaften und Hotels in Altstadtlage oder in historischen Gassen mit Geschäften und Handwerkern.

Eine bedingte Renaissance ist noch immer möglich, weil Ortssatzungen nach historischem Ensemble-Schutz solche Schilder in traditioneller Ausführung zulassen, während andere Außenwerbung oder deren geplante Schriftzüge verboten sind oder eingeschränkt werden.

Grundsätzlich transportiert diese anspruchsvolle Werbung noch immer ein Stück Stadtgeschichte transportiert.

 

Und so tragen Nasen- oder Stechschilder  zum historischen Erscheinungsbild einer Stadt bei, was eine  500 Jahre alte Tradition fortschreibt.

Aus dem Volksmund

Der Schmied hämmert auch im Traum.

Ein schlechter Schmied, der die Funken fürchtet.

Der Schmied gebraucht die Zange, damit er sich die Hände nicht verbrennt.

Der Schmied schmiedet oft Fesseln für seine eigenen Füße.

Ein geschickter Schmied verbrennt sich auch wohl einmal die Finger.

Wie der Schmied, so das Eisen.

Jeder Schmied lobt die Axt, die er gemacht hat.

Stechschild, der; mhd. stechen, kämpfen und turnieren; war ein Schutz, wenn bei einem gerichtlichen Zweikampf mit dem Kolben gefochten wurde, wogegen der Schwertkampf den Rittern, ihren Knechten und den Kaufleuten vorbehalten war. Beim Kampf mit dem Kolben, einer Holzkeule, oder mit einem unbeschlagenen Holzstock schützte man sich mit einem Stech-Schild. Dieser war im 15. Jahrhundert aus Holz mehr als mannshoch, wog um 10 Kilogramm, trug auf  der Schauseite senkrecht mittig eine Ausbuchtung und war mit Tuch oder Leder bezogen. Der Schild wurde an einer durchgehenden Stange auf der Innenseite gehalten, die in der Höhlung gegriffen wurde.

Ausleger – schmiedeeiserne, kunsthandwerklich gestaltete, nicht tafelförmige  Werbeanlagen sind zulässig als Ausleger  mit  transparentem  Erscheinungsbild bis  zu  einer  Auskragungstiefe (Abstand der Fassade zum äußersten Punkt des Auslegers) von maximal 1,20 m und im Hauptstraßenkreuz (Niedere Straße, Rietstraße, Obere Straße, Bickenstraße) bis maximal 1 Meter 60 m. Die  Fläche  der  Werbetafel bzw. des  Handwerkersymbols  darf  0,40 qm nicht überschreiten, bei einer maximalen Höhe von 0,70 Meter.

Ob einfach in Motiv oder Farbe oder prunkvoll im Detail –

eigentlich sind viele ein echter Hingucker, ein Stück Stadtgeschichte

und ein Stück Tradition: die Stechschilder.

 

Kategorie: Historie, Volksmund, Werbung, Wissen

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